Die Tourismusbranche spürt die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Epidemie. Im Kanton Luzern sind bisher dreizehn Gesuche um Kurzarbeitsentschädigung eingegangen.
(jus) Der Bund hat entschieden, dass Firmen bei Ausfallentschädigungen, die durch das Corona-Virus bedingt sind, Anträge auf Kurzarbeit stellen können. Gegenüber der «NZZ am Sonntag» bestätigen mehrere Kantone, dass bei ihnen Gesuche eingereicht worden seien. Dies gilt insbesondere für den Kanton Luzern, in welchem bisher dreizehn Gesuche registriert und zehn davon schon bewilligt worden sind. Drei sind noch in Prüfung.
Wie Rebecca Lötscher, Bereichsleiterin der zuständigen Amtsstelle im Kanton Luzern, erklärt, dürfte es nicht bei den bisherigen Meldungen bleiben: «Es ist seit Beginn dieser Woche eine starke Zunahme der telefonischen Anfragen aus unterschiedlichen Branchen zum Thema Kurzarbeit und Coronavirus feststellbar», erklärt sie gegenüber der «NZZ am Sonntag». Bei einem grossen Teil handle es sich erst um vorsorgliche Anfragen. Doch hätte Betriebe aus der Tourismusbranche angekündigt, dass sie in den nächsten Tagen voraussichtlich ein Gesuch um Kurzarbeitsentschädigung einreichen werden. «Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Gesuche je nach Entwicklung der Situation in den nächsten Wochen zunehmen wird», sagt Lötscher