Raumplanung
Gebiete für Rückzonungen in Entlebuch liegen öffentlich auf

Die Gemeinde Entlebuch ist eine von 21 Luzerner Gemeinden, die Rückzonungen vornehmen muss.

Drucken
Die Gemeinde Entlebuch hat überdimensionierte Bauzonen und muss daher Rückzonungen vornehmen.

Die Gemeinde Entlebuch hat überdimensionierte Bauzonen und muss daher Rückzonungen vornehmen.

Pius Amrein (31. Juli 2020)

(rt) Rund 67 Hektaren Bauland muss im Kanton Luzern rückgezont werden. Betroffen sind rund 900 Grundeigentümer. Die Rückzonungen sind Folge des Raumplanungsgesetzes, welches das Schweizer Stimmvolk 2013 klar annahm.

Entlebuch ist eine der 21 betroffenen Gemeinden im Kanton Luzern. Die Teilrevision der Nutzungsplanung und damit die vorgesehenen Um- und Auszonungsflächen liegen bis am 16. Februar auf der Gemeindeverwaltung sowie der Website der Gemeinde auf. Dort ist ersichtlich: Die Teilrevision umfasst 5,85 Hektaren anrechenbare Rückzonungen. Weitere 4,43 Hektaren werden von der Grünzone in die Landwirtschaftszone ausgezont. Der Planungsbericht zeigt: Besonders betroffen sind die Ortsteile Entlebuch Dorf und Gfellen. Aus- und Umzonungen sind auch in den Ortsteilen Ebnet, Russacherschwändi und Lehn/Russacher geplant.

46 Grundstücke betroffen

Wie Gemeindepräsidentin Vreni Schmidlin gegenüber dem «Entlebucher Anzeiger» sagte, sind 46 Grundstücke betroffen. Die Eigentümer seien vor einem Jahr informiert worden und können nun Stellung beziehen.