Startseite
Zentralschweiz
Luzern
Anstatt sich auf luxuriöse Ferien zu freuen, merkten einige Personen aus dem Kanton Zug, dass sie beim Buchen ihres Chalets einem Betrug zum Opfer fielen. Die Zuger Polizei gibt Tipps, wie man sich vor gefälschten Ferienwohnungen schützen kann.
(se) Im Dezember erlebten mehrere Personen aus dem Kanton Zug eine böse Überraschung. Ahnungslos buchten sie luxuriöse Ferienchalets in Verbier oder Zermatt und bezahlten die Miete bereits im Voraus - 5000 Franken, 35'000 Euro und 75'000 Euro wurden so auf Bankkonti in den Niederlanden überwiesen. Gemäss der Zuger Polizei sei dann noch vor Reiseantritt klar geworden, dass es sich um einen sogenannten Ferien-Vorschussbetrug handelte.
Die Betrüger klauten Fotos von real existierenden Immobilien und stellten sie auf Fake-Websites und Social Media-Anzeigen mit den Namen «www.hundredchalets.ch» oder «vip@chaletgarden.net». Im Kontakt mit den Interessenten und Interessentinnen boten die Betrüger verschiedene Immobilen zur Auswahl an und fertigten gefälschte Mietverträge. Nach Überweisung des Geldes tauchten sie unter.
Wie die Zuger Polizei in ihrer Mitteilung schreibt, seien Betrüger oft mit gefälschten Webseiten am Start und versuchen so, Mieten oder Kautionen zu kassieren. Diese sehen den Originalen zum Verwechseln ähnlich, inklusive erfundener Bewertungen.
Ein anderes Vorgehen der Kriminellen ist, Ferienwohnungen oder Ferienhäuser über grundsätzlich legale Websites zu vermieten. Nun verlangen aber die Betrüger, dass die Miete nicht über das Internetportal bezahlt wird, sondern über einen externen Geldtransfer-Service. Teilweise erheben sie auch eine Kaution für den Schlüssel, die nie wieder zurückerstattet wird. Das Betrugsopfer hat das Nachsehen, hat Miete und Kaution verloren und steht schlussendlich ohne Unterkunft mit seinen Koffern an der Feriendestination.
Sollten Sie trotz aller Vorsicht vermuten, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, gilt es, schnell zu Handeln: Erstatten Sie sofort Anzeige bei der Polizei. Denn liegt Ihre Überweisung noch nicht lange zurück, kann Ihre Bank sie möglicherweise noch zurückrufen.