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Am 29. März kommt es in 30 Luzerner Gemeinden zu Kampfwahlen. Vor allem in drei Wahlkreisen zeichnet sich Hochspannung ab.
Wenn in siebeneinhalb Wochen der erste Wahlgang der Gemeindewahlen stattfindet, richtet sich das Augenmerk vorab auf 30 Kommunen. Dort kommt es nämlich zu Kampfwahlen – die Zahl der Kandidaten übersteigt also jene der zu vergebenen Sitze. Das ist eine der Erkenntnisse nach dem Eingabeschluss für die Luzerner Gemeindewahlen. Am Dienstag haben auch noch jene acht Gemeinden ihre Kandidaten mitgeteilt, die dies am Montag nicht getan hatten. Dazu wurde in Aesch ein zusätzlicher Kandidat portiert (siehe aktualisierte Liste).
Erst am Dienstag bekannt wurde auch, dass es neben Oberkirch und Triengen auch in Ballwil zu wenig Kandidaten für die fünf Sitze gibt (siehe Kasten am Ende des Beitrags). Wir zeigen die wesentlichsten Unterschiede des Kandidatenfelds im Vergleich mit den Wahlen vor vier Jahren.
Nach Oberkirch und Triengen hat am Dienstag auch Ballwil gemeldet, dass es weniger Kandidaten als Gemeinderatssitze gibt. Doch das kann sich noch vor dem ersten Wahlgang vom 29. März ändern, erklärt Kathrin Graber, Leiterin der kantonalen Abteilung Gemeinden. Das Zauberwort heisst «nichtamtliche Kandidatenliste». Ein bis dato noch nicht bekannter Kandidat kann nach Vorgaben der Gemeinde und auf eigene Kosten eine Liste erstellen, drucken und verbreiten, was als «wilde Kandidatur» bekannt ist. Eine andere Möglichkeit ist laut Graber, dass Parteien und Gruppierungen eine Person finden und diese via Flugblätter oder Medien bekannt machen. Steht der erste Wahlgang an, können die Bürger den Namen des Kandidaten je nach Gemeinde auf einen Blankozettel oder eine leere Linie schreiben. Allerdings gilt beim ersten Wahlgang das absolute Mehr. Es ist also möglich, dass auch eine nachträgliche Kandidatur diese Hürde nicht auf Anhieb schafft. Der Eingabeschluss für den zweiten Wahlgang vom 17. Mai ist am 2. April um 12 Uhr.
Auch für den zweiten Wahlgang können sich Einzelpersonen als «wilde Kandidaten» oder Parteien als empfehlende Gremien hervorheben. Geschieht dies nicht, spielt der Zufall eine grössere Rolle: Dann gilt als gewählt, wer am meisten Stimmen hat (relatives Mehr). So ist es vor vier Jahren Renate Gerber-Schär ergangen. Die damals 41-Jährige wurde in Ufhusen mit 38 Stimmen für die FDP in den Gemeinderat gewählt. Dieses Jahr kandidiert sie für eine weitere Legislatur. Ablehnen kann eine Wahl nur, wer innert zehn Tagen ein Entlassungsgesuch einreicht. Dieses wird nur gültig erklärt, wenn die Person entweder schon 65 ist, das gleiche Amt während einer Legislatur ausgeübt hat oder gesundheitlich oder wirtschaftlich nicht in der Lage ist. (avd)