Gericht korrigiert Kruzifix-Urteil

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt fest, dass der Entscheid, Kruzifixe in Klassenzimmern aufzuhängen, keine Verletzung der Menschenrechte darstellt. Das freut auch das Komitee «Kruzifix bleibt».

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Diskutierten am Montag angeregt über Kruzifixe: Alt-Bundesgerichtspräsident Giusep Nay (links) und Michael Felder, Professor für Pastoraltheologie. (Bild: Manuela Jans/Neue LZ)

Diskutierten am Montag angeregt über Kruzifixe: Alt-Bundesgerichtspräsident Giusep Nay (links) und Michael Felder, Professor für Pastoraltheologie. (Bild: Manuela Jans/Neue LZ)

Mit ihrem Entscheid schreiben die Strassburger Richter Geschichte. Von nun an gilt in allen 47 Mitgliedstaaten des Europarates (und damit auch der Schweiz): Kruzifixe in Schulzimmern verletzen die Religionsfreiheit nicht und dürfen folglich hängen bleiben. Der Gerichtshof hat damit sein eigenes Urteil aus dem Jahr 2009 korrigiert. Auslöser war ein Streit in Italien. Dort störte sich im Jahr 2002 eine Mutter am Kruzifix in der Schule ihrer beiden Kinder. Sie ging durch sämtliche Instanzen, bis ihr 2009 die Kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs Recht gab. Doch nun hat die Grosse Kammer desselben Gerichts den Entscheid korrigiert.Das Urteil kann nicht an ein höheres Gericht weitergezogen werden.

Komitee kämpft weiter

Das Luzerner Komitee, welches die Petition «Kruzifix bleibt» lanciert hat, ist erfreut über den Entscheid: «Das Urteil ist auch eine Bestätigung für die 12'000 Unterzeichner der Petition», sagt Kim Iris Strebel vom Komitee. Und Pirmin Müller, Präsident der Vereinigung Pro Luzern ergänzt: «Wir werden uns weiterhin für christliche Werte und Symbole im öffentlichen Leben einsetzen.» Die Arbeit sei noch nicht getan.

Auf nationaler Ebene sind parlamentarische Vorstösse der CVP-Nationalräte Ida Glanzmann, Pius Segmüller, Ruedi Lustenberger und SVP-Nationalrat Josef Kunz hängig.

rem