Gerichtsentscheid
Kanton Luzern muss sich nicht beteiligen an Millionen-Kosten für Ausbaggerung

Die SGV hat die Ausbaggerung im Bereich ihres Werftgeländes selber zu berappen. Dies hat das Luzerner Kantonsgericht entschieden.

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(hor) Gemäss dem Urteil vom 1. Februar hätte der Kanton Luzern der Schifffahrtsgesellschaft Vierwaldstättersee (SGV) nur dann einen finanziellen Beitrag an die Kosten der Ausbaggerung zu erbringen, falls sich in der Rechtsordnung dafür eine gesetzliche Grundlage finden würde. Das Bundesrecht und insbesondere das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt kennt jedoch keine entsprechende Rechtsgrundlage, ebenso wenig das Luzerner Recht. Dies teilt das Kantonsgericht mit.

Die Dienststelle Raum und Wirtschaft hat die Ausbaggerung 2019 bewilligt. Der Bewilligung ist jedoch nicht zu entnehmen, dass sich der Uferkanton Luzern an den Kosten für die Ausbaggerung im Bereich des Werftgeländes der SGV beteiligen muss.

Ausbaggerung kostet rund 2,3 Millionen Franken

Die Abtragarbeiten auf dem Seegrund waren nötig geworden, weil sich in den letzten 100 Jahren eine rund ein Meter dicke Schicht Schlamm angehäuft hatte, weshalb die Schiffe gebietsweise den Grund berührt haben. Rund 20000 Tonnen Schlamm wurden mit einem Riesenstaubsauger entfernt, nach Rotzloch transportiert und gesetzeskonform entsorgt.

Die Plattform bei der Ausbaggerung im Luzerner Seebecken, im Vordergrund ein Nauen.

Die Plattform bei der Ausbaggerung im Luzerner Seebecken, im Vordergrund ein Nauen.

Bild: Nadia Schärli (9. September 2019)

Bezüglich Kosten waren sich SGV und Kanton uneins. Im Frühjahr 2019 gelangte die SGV an das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern und verlangte, dass sich der Kanton an der Finanzierung der Kosten der Ausbaggerung von rund 2,3 Mio. Franken beteiligen müsse. Der Regierungsrat wies das Gesuch am 14. Februar 2020 ab.

Das Urteil des Kantonsgerichts ist nicht rechtskräftig. Es kann mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht weitergezogen werden

Damit die Kursschiffe wieder sicher die Werftstege zwischen dem Inseli und dem Seekag Seeverlad anfahren können, lässt die Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees (SGV) den Seegrund im Werftgelände absaugen. (Bild: Nadia Schärli, Luzern, 9. September 2019)
12 Bilder
Ein Nauen mit rund 18 Tonnen Schlamm. (Bild: Nadia Schärli, Luzern, 9. September 2019)
Ein schwimmender Saugbagger zwischen den Stegen der SGV. (Bild: Nadia Schärli, Luzern, 9. September 2019)
Die schwimmende Plattform mit einem Nauen im Vordergrund. (Bild: Nadia Schärli, Luzern, 9. September 2019)
Kurt Morgan, Geschäftsführer der Kibag Bodenrecycling, klettert auf die Silos auf der Plattform. (Bild: Nadia Schärli, Luzern, 9. September 2019)
Das Fachpersonal arbeitet mit Hochdruck auf der Plattform. (Bild: Nadia Schärli, Luzern, 9. September 2019)
Ein Ausschnitt von der zahllosen Wasserleitungen auf der Plattform. (Bild: Nadia Schärli, Luzern, 9. September 2019)
Eine Wasserfontäne auf der Plattform. (Bild: Nadia Schärli, Luzern, 9. September 2019)
Der Schlamm wird zu Platten gepresst und entwässert. (Bild: Nadia Schärli, Luzern, 9. September 2019)
Das Material vom Seegrund wird zuerst mit einem groben Sieb getrennt. (Bild: Nadia Schärli, Luzern, 9. September 2019)
Ein Mitarbeiter zeigt die gröberen Restbestände, die vom Sieb aufgehalten werden. (Bild: Nadia Schärli, Luzern, 9. September 2019)
Die Plattform vom Inseli aus. (Bild: Nadia Schärli, Luzern, 9. September 2019)

Damit die Kursschiffe wieder sicher die Werftstege zwischen dem Inseli und dem Seekag Seeverlad anfahren können, lässt die Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees (SGV) den Seegrund im Werftgelände absaugen. (Bild: Nadia Schärli, Luzern, 9. September 2019)