Gerichtsurteil
Schwyzer Polizisten erneut vom Vorwurf der Freiheitsberaubung freigesprochen

Das Schwyzer Kantonsgericht bestätigt das Urteil der Vorinstanz. Demnach haben sich die vier Polizisten bei der Kontrolle eines Mannes nicht schuldig gemacht. Der Privatkläger überlegt sich ein Weiterzug.

Ruggero Vercellone
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Wie schon das Strafgericht hat nun auch das Kantonsgericht vier Schwyzer Polizisten vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs, der Freiheitsberaubung und der Entführung freigesprochen. Den vier Ordnungshütern hatte ein heute 51-jähriger Ausserschwyzer vorgeworfen, ihn im Jahr 2012 bei der polizeilichen Zuführung zum Betreibungsamt rechtswidrig, unverhältnismässig und unmenschlich behandelt zu haben. Die Polizisten hatten den Mann an seinem Wohnort in Altendorf in Handschellen gelegt, gefesselt ins Spital gebracht, worauf er später auf ärztliche Anordnung hin fürsorglich in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde.

Die Polizisten nahmen diese Handlungen vor, nachdem sich der Mann vorerst geweigert hatte, freiwillig mitzugehen. Nach zwei angeblichen Fluchtversuchen wurde er in Handschellen gelegt. Dann täuschte er eine Ohnmacht vor, worauf die Ordnungshüter den Mann zuerst ins Spital und dann in die Psychiatrieklinik brachten.

Privatkläger wird nun auch zur Kasse gebeten

Erstinstanzlich waren die vier Beschuldigten 2019 vom Strafgericht ohne jeglichen Zweifel freigesprochen worden. Im Berufungsverfahren vor Kantonsgericht warf die Rechtsanwältin des Privatklägers den vier Polizisten sogar Folter und Verstösse gegen die Menschenrechte vor (wir berichteten). Das Kantonsgericht hat in seinem erst im Dispositiv und ohne Begründung vorliegenden Urteil alle vier Beschuldigten freigesprochen. Dem Privatkläger sind die Gerichtskosten und die Kosten für die Staatsanwaltschaft im Umfang von rund 10›000 Franken auferlegt worden. Zudem hat er den Polizisten Entschädigungen für ihre anwaltschaftlichen Vertretungen im Umfang von rund 30›500 Franken zu bezahlen.

Aber auch den Staat kostet das Ganze sehr viel Geld. Aus dem erstinstanzlichen Verfahren sind ihm Kosten von über 104000 Franken entstanden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. An der Berufungsverhandlung wurde von Privatklägerseite angetönt, den Fall ans Bundesgericht und allenfalls bis nach Strassburg an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzuziehen.