GROSSER STADTRAT: Ausländer erhalten mehr Rechte

Künftig dürfen auch in der Stadt wohnhafte Ausländer Anträge ins Parlament bringen – falls das Volk zustimmt.

Luca Wolf
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Künftig dürfen auch in der Schweiz wohnhafte Ausländer mit C-Ausweis Anträge ins Parlament bringen. (Symbolbild) (Bild: Archiv / Corinne Glanzmann / Neue LZ)

Künftig dürfen auch in der Schweiz wohnhafte Ausländer mit C-Ausweis Anträge ins Parlament bringen. (Symbolbild) (Bild: Archiv / Corinne Glanzmann / Neue LZ)

Erfolg für die Grünen. Das Parlament stellt sich hinter ihren 2011 überwiesenen Vorstoss, dass künftig auch Ausländer mit Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) mehr demokratische Rechte erhalten. Neu darf diese Gruppe – in der Stadt sind es rund 9000 Personen – politische Anliegen formulieren, auf Unterschriftenbögen unterzeichnen und mittels dem neu geschaffenen Bevölkerungsantrag ins Parlament bringen. Das hat der Grosse Stadtrat gestern mit 29 Ja- gegen 16 Nein-Stimmen beschlossen. Gegen diese, in der Schweiz bislang kaum bekannte Ausweitung der demokratischen Mitbestimmung für Ausländer, votierten SVP und FDP. Das Volk wird im März 2014 abschliessend darüber bestimmen.

200 statt 100 Unterschriften nötig

Das Parlament hat gestern aber auch gleichzeitig die Hürden für den Bevölkerungsantrag erhöht. Auf Antrag der CVP und gegen den Willen der Linken sind dafür neu 200 statt 100 Unterschriften nötig. 24 Grossstadträte stimmten für die Limite von 200, 21 für 100 als Mindestgrenze. «200 sind nicht unverhältnismässig», so Schwarzenbach. Denn die viel kleinere Gemeinde Kriens kenne für dieses Instrument dieselbe Limite.