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Mit der Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) sollen diverse Blockaden von Bauprojekten in der Stadt Luzern gelöst werden. Jetzt liegen die Details vor.
Der Stadtrat hat am Montag den Bericht und Antrag Teilrevision der Bau- und Zonenordnung veröffentlicht. Im Sommer soll das Stadtparlament darüber entscheiden, Ende 2020 sollen die Änderungen in Kraft treten. Das sind die wichtigsten geplanten Neuerungen:
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Neu sollen auf dem Seeburg-Areal auch Wohnungen erlaubt sein. Dies gilt aber nur, wenn weiterhin ein grosser Teil der Hotelanlage touristisch genutzt wird. Die Wohnungen sollen die Sanierung des historischen Jesuitenhofs ermöglichen. Im Rahmen des Gestaltungsplans werden erhöhte energetische und ökologische Anforderungen festgelegt. Das hat das Parlament beschlossen. Mehr zu den Seeburg-Plänen finden Sie hier.
Das Areal mit der ehemaligen Poststelle Würzenbach gehört der Reformierten Kirchgemeinde Luzern. Diese will dort eine Wohnüberbauung realisieren. Allerdings kam es zum Konflikt mit der Stadt: Der Stadtrat wollte den Reformierten zwar eine höhere Überbauungsdichte erlauben, sie aber gleichzeitig dazu verpflichten, gemeinnützige Wohnungen zu bauen – eine Vorgabe, welche die Stadt zuvor noch keiner privaten Bauherrschaft gemacht hatte. Der Stadtrat hoffte, mit dieser Massnahme zur Umsetzung der Wohnraum-Initiative beitragen zu können. Diese verlangt bekanntlich, die Zahl der gemeinnützigen Wohnungen auf Stadtgebiet deutlich zu erhöhen. Doch für die Kirchgemeinde hätte dies bedeutet, dass sie ihr Areal einer Baugenossenschaft hätte abgeben oder selber eine Genossenschaft gründen müssen. Dagegen wehrte sich die Kirchgemeinde (wir berichteten).
Nun wurde ein Kompromiss erzielt: Die Wohnungen müssen gemäss neuer BZO 10 Prozent günstiger angeboten werden als die quartierüblichen Mieten. Unter Einhaltung dieser Vorgabe kann die Kirchgemeinde nun das Areal selber überbauen, ohne Beizug einer Wohnbaugenossenschaft. Für die Stadt bedeutet dies allerdings, dass die Wohnungen in der Würzenbachmatte offiziell nicht als «gemeinnützig» gelten und somit auch nicht mehr zur Umsetzung der Initiativ-Ziele beitragen können. Dennoch ist Baudirektorin Manuela Jost (GLP) zufrieden mit dem Kompromiss: «Die um 10 Prozent tieferen Mieten entsprechen ungefähr dem Zinsniveau einer Genossenschafts-Wohnung.» Jost fügt hinzu, es sei dem Stadtrat anfänglich nicht bewusst gewesen, wie wichtig es für die Kirchgemeinde ist, das Areal selber überbauen zu können. Wie die 10-Prozent-Klausel genau umgesetzt wird, ist noch offen, sagt Manuela Jost. Gemäss Obligationenrecht könne die Orts- und Quartierüblichkeit eines Mietzinses durch Vergleich von drei ähnlichen Objekten erbracht werden. Massgebende Vergleichskriterien seien insbesondere Lage, Fläche, Zustand, Ausstattung und Alter der Wohnräume. Man werde das weitere Vorgehen nun gemeinsam mit der Reformierten Kirchgemeinde festlegen, sagt Jost.
Marlene Odermatt, Präsidentin der Reformierten Kirchgemeinde, ist ebenfalls zufrieden mit dem Kompromiss. «Wichtig ist für uns, dass wir das Areal selber überbauen können.» Vorgesehen ist, Kleinwohnungen für Senioren und Behinderte erstellen. Sorgen, dass die 10-Prozent-Klausel den Handlungsspielraum langfristig einengen könnte, hat Marlene Odermatt nicht. «Ich gehe davon aus, dass die 10 Prozent vor allem für die Festsetzung des Anfangsmietzinses relevant sind.» Dass die Mieten eines Tages plötzlich über den ortsüblichen Verhältnissen liegen könnten, glaubt sie nicht – man habe ohnehin nie die Absicht gehabt, teure Wohnungen zu erstellen. «Natürlich erwarten wir einen kleinen Gewinn aus der Vermietung. Diesen werden wir aber für soziale Zwecke verwenden», fügt Odermatt hinzu.
Die LUKB braucht an ihrem Hauptsitz an der Pilatusstrasse mehr Platz. Doch die aktuelle BZO lässt eine Erweiterung des Hauptgebäudes nicht zu. Die Kantonalbank drohte zeitweise sogar mit einem Wegzug aus der Innenstadt, sollte ein Ausbau nicht möglich sein (wir berichteten). Gemäss der BZO-Änderung soll das Gebäude nun aufgestockt werden auf 26 Meter Höhe. Das entspricht auch der Höhe der umliegenden Gebäude. LUKB-Sprecher Daniel von Arx sagt dazu: «Es freut uns, dass die Teilrevision der BZO einen weiteren Schritt vorwärts macht. Wir warten nun die Verabschiedung durch das Stadtparlament und die Inkraftsetzung ab.» Gegen die Änderung ist aber noch eine Einsprache hängig. Eine Nachbarin befürchtet zusätzlichen Schattenwurf wegen der höheren Fassade.
Das Pflegeheim an der Steinhofstrasse braucht langfristig mehr Platz. Da eine Erweiterung des denkmalgeschützten Schlosses kaum realistisch ist, ist ein Neubauprojekt südlich des Pflegeheims, Richtung Eichhof in Planung. Das Gebäude soll in Holzbauweise erstellt werden. Ein konkretes Bauprojekt liegt aber noch nicht vor.
Das Neubad soll in einigen Jahren einer Wohnüberbauung weichen. Damit das Areal grossflächig überbaut werden kann, soll eine Strasse aufgehoben werden (Teile der Kleinmattstrasse).
Das Areal wird bis 2025 durch Wohnbaugenossenschaften neu überbaut. Diese dürfen gemäss neuer BZO maximal 25 Meter hoch bauen (bisher 21 Meter). Details zum Projekt Industriestrasse finden Sie hier sowie in unserem Bericht über das Siegerprojekt Mon Oncle.
Die Versicherung plant die Erweiterung ihres Hauptsitzes an der Tribschenstrasse. Die Zonenplanänderung erlaubt eine grössere Gebäudetiefe und zusätzliche Büroflächen.
Offen bleibt, ob das alte Gewerbegebäude wie von der CSS gewünscht abgerissen werden darf. Eine Beschwerde gegen den Abriss ist vor Kantonsgericht hängig (wir berichteten). Sollte ein Abriss abgelehnt werden, verzichtet die Stadt auch auf die übrige Zonenplanänderung auf diesem Areal.
Für die Querfinanzierung des Eis-Betriebs sollen neben dem Eiszentrum Wohnungen möglich sein. Denkbar ist längerfristig, das Eiszentrum zu schliessen und das ganze Areal mit neuen Wohnungen zu überbauen, als Fortsetzung der Tribschenstadt.
Die Überweisung einer GLP-Motion im Luzerner Stadtparlament sorgte 2017 für grosses Aufsehen. Die Motion forderte, den ganzen Untergrund des Musegghügels unter Schutz zu stellen. Damit wären unterirdische Bauten nicht mehr erlaubt. Vordergründig ging es den Motionären um den Schutz der Museggmauer. Vor allem wollten sie damit aber ein unterirdisches Parkhaus Musegg verhindern (wir berichteten).
Doch nun hat ihnen die Luzerner Kantonsregierung einen Strich durch die Rechnung gemacht: Es sei nicht nötig, die BZO mit einer Schutzbestimmung für den Musegghügel zu ergänzen. Denn der Schutz der historischen Mauer sei auch heute schon genügend berücksichtigt. Aufgrund dieser negativen Signale aus dem Regierungsrat verzichtet nun der Stadtrat vorläufig darauf, die Forderungen aus der GLP-Motion in die BZO aufzunehmen. Ist das auch eine Niederlage für die GLP-Baudirektorin? Nein, betont Manuela Jost. «Der Stadtrat hat immer gesagt, dass es eine zusätzliche Unterschutzstellung nicht braucht.»
Die Luzerner Innenstadt befindet sich in der Ortsbildschutzzone B. Bei der Totalrevision der BZO 2013 ist eine äusserst unglückliche Formulierung in das Regelwerk hinein gerutscht. Sie hat zur Folge, dass in der Ortsbildschutzzone B praktisch ein Abbruchverbot herrscht. Selbst Garagen und Velounterstände waren faktisch vor einem Abriss geschützt. Dies behinderte immer wieder die Stadtentwicklung. Beispiel ist der Neubau der Hotelfachschule an der Haldenstrasse. Der dafür notwendige Abriss eines alten Studentenheims konnte bisher nicht bewilligt werden – obwohl die Stadt selber das Neubauprojekt sehr begrüssen würde (wir berichteten).
Solche Fälle sollen künftig verhindert werden: Abbrüche von störenden und unbedeutenden Objekten sind künftig erlaubt. Welche Bauten als störend gelten, wird jeweils vom Stadtrat und der Stadtbaukommission beurteilt. Auf Antrag des Stadtparlaments werden konkrete Vollzugshilfen für die Beurteilung von störenden Objekten ausgearbeitet.