Härtefallmassnahmen
Luzerner Regierung beantragt Nachtragskredit von 4,2 Millionen Franken und will mehr A-fonds-perdu-Beiträge auszahlen

Der Bund hat seine Verordnung bezüglich Härtefallmassnahmen angepasst. Auf Kantonsebene sollen mehr A-fonds-perdu-Beiträge ausbezahlt werden – dafür beantragt die Luzerner Regierung einen Nachtragskredit von 4,2 Millionen Franken.

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(jwe) 10 Milliarden statt 2,5 Milliarden – in der Frühjahressession hat das Bundesparlament im Rahmen der neuen gesetzlichen Verordnung die bisher zur Verfügung stehenden Mittel für Härtefallmassnahmen erhöht. Was ist neu? Der Bund finanziert sämtliche Härtefallmassnahmen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab fünf Millionen Franken und er übernimmt ausserdem 70 Prozent der Kosten an kantonalen Härtefallmassnahmen für Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu fünf Millionen Franken pro Jahr.

«Die Umsetzung der Bundesverordnung auf Kantonsebene erfordert mehr A-fonds-perdu-Beiträge», teilt der Kanton Luzern mit. Darum unterbreitet die Regierung dem Kantonsrat in der Maisession einen Nachtragskredit von rund 4,2 Millionen Franken. Dies, weil die Aufwendungen für die Erhöhung des Anteils an nicht rückzahlbaren Beiträgen – die nachträglich an die Bundesverordnung anpasst werden – nicht im Voranschlag 2021 enthalten sind.

Bis jetzt habe der Kanton Luzern total 220 Millionen Franken für behördlich geschlossene Unternehmen und 47 Millionen Franken für nicht behördlich geschlossene Unternehmen bewilligt. Bis am 9. April 2021 wurden mehr als 60 Millionen Franken an Unternehmen gesprochen und ausbezahlt.

Die aktuellen Zahlen finden Sie auf der Webseite.