HANF: Cannabis-Besitz: Zentralschweizer Korps spannen zusammen

Wer mit weniger als 10 Gramm der weichen Droge erwischt wird, bekommt nun in der gesamten Zentralschweiz keine Busse mehr – weil die Staatsanwaltschaften eine einheitliche Gangart beschlossen haben. Andernorts ist man sich weniger einig.

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Künftig steht der Besitz von unter 10 Gramm Cannabis im Kanton Zug nicht mehr unter Strafe. (Symbolbild: Christian Beutler/Keystone)

Künftig steht der Besitz von unter 10 Gramm Cannabis im Kanton Zug nicht mehr unter Strafe. (Symbolbild: Christian Beutler/Keystone)

Ein Urteil des Bundesgerichts löst einen Rattenschwanz von Folgen aus. Anfang September befanden die Lausanner Richter, ein Mann sei zu Unrecht gebüsst worden. Er hatte 0,5 Gramm Marihuana und 0,1 Gramm Haschisch dabei, weshalb ihm die Polizei eine Busse von 100 Franken aufdrücken wollte. Kurz nach der Urteilsveröffentlichung teilte der Kanton Zürich mit, ab sofort niemanden mehr zu büssen, der mit maxi­- mal 10 Gramm Gras aufgegriffen wird. Dem Zürcher Beispiel folgten viele – auch die Luzerner Polizei.

Der Entscheid fiel zwar schnell. Die neue Weisung aber in die Tat umzusetzen, ist nicht ganz so einfach. Denn wie sollen die Polizisten auf der Patrouille wissen, ob sich 10 oder doch 12 Gramm in einem der bekannten, durchsichtigen Säckchen ­befinden? «Wir können ja nicht jeden Polizisten mit einer kleinen Waage ausrüsten», sagte Polizeisprecher Kurt Graf denn auch kurz nach dem Entscheid. Damals brauchte die Luzerner Polizei noch Zeit, um die Details zu klären. Das ist inzwischen passiert. Simon Kopp, der Sprecher der Luzerner Staatsanwaltschaft, sagt: «Die Polizei wird vor Ort ­abschätzen, ob es sich um mehr als 10 Gramm Cannabis handelt oder nicht.» Im Zweifelsfall konfisziert sie das Marihuana und wiegt es auf dem Posten. Zeigt die Waage mehr als 10 Gramm an, gibt es eine Verzeigung. Ist die Menge geringer, bleibt sie aus. Das Cannabis wird allerdings ­sichergestellt und vernichtet. Diese Regelung gilt bei Erwachsenen – Minderjährigen droht unabhängig von der Menge eine Anzeige.

Staatsanwälte haben sich abgesprochen

Gleich gehen die Korps in den Kantonen Uri, Obwalden und Zug vor. Und auch die Kantonspolizei Schwyz büsst niemanden mehr, solange er nicht mehr als 10 Gramm Cannabis auf sich trägt. In Schwyz gilt die Regelung allerdings schon seit dem Jahr 2013, als das Betäubungsmittelgesetz geändert wurde. Andere Wege geht derweil die Nidwaldner Kantonspolizei: Sie führt in ihren Fahrzeugen Waagen mit. So wird schon während der Patrouille klar, ob beim Besitzer bald eine Anzeige im Briefkasten liegt.

In der Zentralschweiz ziehen die Korps alle mehr oder weniger die gleichen Schlüsse aus dem Urteil der Lausanner Richter. Kein Zufall, denn die Staatsanwälte der Kantone haben sich eingehend mit dem Thema auseinandergesetzt: «Die einheit­liche polizeiliche Vorgehensweise in der Zentralschweiz ist daher nur die logische Folge dieser Diskussionen», sagt die Obwaldner Oberstaatsanwältin Esther Omlin auf Anfrage.

Polizeiverband lobt Zentralschweiz

Nicht überall herrscht solche Einigkeit: In gewissen Kantonen stellt die Polizei nach wie vor eine Busse aus, wenn jemand weniger als 10 Gramm Marihuana dabei hat. Diese Tatsache beäugt der Schweizer Polizeibeamtenverband kritisch. Wie Mediensprecher Max Hofmann sagt, wäre eine einheitliche Vorgehensweise wünschenswert. Erstens, um die Polizeiarbeit zu erleichtern, zweitens wegen der Signalwirkung an die Bevölkerung: «Wir haben im ganzen Land die gleichen gesetzlichen Bestimmungen, aber es besteht das Risiko, dass sie 26-mal anders angewendet werden. So funktioniert halt der Föderalismus.» Dennoch sei das Thema noch nicht gegessen: «Ich gehe davon aus, dass weitere Diskussionen folgen werden.»

Hofmann befürwortet die ­Zusammenarbeit der Zentralschweizer Korps: «Eigentlich müssten alle Staatsanwaltschaften mit den Polizeikorps zusammenspannen. Bei einem einheitlichen Gesetz braucht es auch eine einheitliche Anwendung.»

Kilian Küttel

kilian.kuettel@luzernerzeitung.ch