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Den grössten Teil der 25 Millionen Franken will der Luzerner Regierungsrat für Bürgschaften einsetzen. SP und Gewerkschaftsbund kritisieren die ganze nun vorliegende Botschaft an das Parlament.
Jetzt liegt die Botschaft des Regierungsrats zur Umsetzung der Härtefallregelung vor. Demnach sollen den von der Coronakrise besonders betroffenen Unternehmen 25 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Davon müssen 3 Millionen nicht zurückgezahlt werden, 22 Millionen sollen für Bürgschaften eingesetzt werden. Bei einer Bürgschaft übernimmt der Kanton den Kreditausfall eines Unternehmens von einem Kreditinstitut; etwa einer Bank. Der Kantonsrat wird die Botschaft an der Session vom 30. November und 1. Dezember beraten. Erste Beiträge dürften nach Ablauf der Frist für das fakultative Referendum Anfang Februar ausbezahlt werden.
Der Bund beteiligt sich mit 8,58 Millionen Franken, wovon 1,5 Millionen Franken als Anteil an die à-fonds-perdu-Beiträge geplant sind. Die Details – zum Beispiel, welche Firmen in welcher Form von der Härtefallregelung profitieren – wird der Regierungsrat in einer Verordnung regeln. Die Verordnung soll noch im Dezember verabschiedet werden.
Die SP und der Luzerner Gewerkschaftsbund haben bereits angekündigt, die vorliegende Lösung nicht zu akzeptieren. Die 25 Millionen Franken seien zu wenig; zudem sollen mehr Beiträge zur Verfügung stehen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Auch sollen die vom Bund vorgegebenen Kriterien nicht weiter verschärft werden. «Die Regierung unterzieht Unternehmen, die Ansprüche anmelden wollen, einer bürokratischen Tortur», so die SP in einer Mitteilung.
«Das Dekret ist untauglich und muss komplett überarbeitet werden.»
Zwar hat der Bundesrat am vergangenen Mittwoch in Aussicht gestellt, die Härtefallmittel insgesamt von 400 auf 1000 Millionen Franken aufzustocken. Die vorliegende Botschaft des Luzerner Regierungsrats bezieht sich allerdings ausschliesslich auf den ursprünglichen Betrag. Denn die Aufstockung wird im Dezember noch vom Bundesparlament beraten. «Sobald die ergänzte Bundesregelung vorliegt, wird der Regierungsrat einen allfälligen kantonalen Anschlussbedarf prüfen», schreibt die Regierung in einer Mitteilung.
Unabhängig von der Härtefallregelung wird auch der Kulturbereich weiter unterstützt. Schon im Oktober hat der Bund die Grundlagen geschaffen, um die per Notrecht beschlossenen Massnahmen aufrechterhalten zu können. Dabei geht es unter anderem um die Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen in den jeweiligen Kantonen.
Neue Gesuche können im Kanton Luzern ab Dezember eingegeben werden. Die Frist dauert bis Ende 2021.