HITZKIRCH: Gemeinderat rudert zurück

Für die Revision der Ortsplanung braucht es eine zweite Auflage. Der Gemeinderat kommt darin den Landwirten entgegen.

Matthias Stadler
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Die Hitzkircher sollen im Mai 2016 über die Revision der Ortsplanung abstimmen können. Im Bild: Der Dorfkern von Hitzkirch. (Bild Eveline Beerkircher)

Die Hitzkircher sollen im Mai 2016 über die Revision der Ortsplanung abstimmen können. Im Bild: Der Dorfkern von Hitzkirch. (Bild Eveline Beerkircher)

Vor einem Jahr präsentierte der Hitzkircher Gemeinderat eine Revision der Ortsplanung. Diese war nötig geworden, da die Schweizer Stimmbürger 2013 die Revision des Raumplanungsgesetzes angenommen hatten. In der Revision der Hitzkircher Ortsplanung war eine Landschaftsschutzzone geplant, welche grosse Teile der Einwohner verärgerte. Insgesamt 159 Einsprachen gingen bei der Gemeinde dagegen ein. Vor allem die Bauern überfluteten die Behörden mit Einsprachen. Sie befürchteten wirtschaftliche Nachteile. Beispielsweise wäre ein Bau von Hagelschutznetzen bewilligungspflichtig geworden. Die Gemeinde ging daraufhin über die Bücher und änderte die Revision ab.

Auf Schutzzone wird verzichtet

Nun kommt die Revision in die zweite Auflage. Sie ist vom 14. September bis 13. Oktober im Gemeindehaus öffentlich aufgelegt. Diese Woche präsentierten Gemeinderat Cornelius Müller sowie der Präsident der Ortsplanungskommission Thomas Räber die überarbeitete Revision der Ortsplanung. Diese verfolge das Ziel, «Hitzkirch als attraktiven Wohn- und Arbeitsplatzstandort im Luzerner Seetal zu positionieren», wie Cornelius Müller ausführte.

Die grösste Änderung gegenüber der ersten Auflage vor einem Jahr betrifft die geplante Landschaftsschutzzone. Der Gemeinderat verzichtet weitgehend auf eine solche Zone, der Druck der Landwirte zeigte also Wirkung. Thomas Räber begründet den Entscheid: «Es wurde kontrovers in der Ortsplanungskommission diskutiert. Aber Vernetzungsprojekte halten die Bauern genügend an, sich auch ästhetisch um die Landschaft zu kümmern.» Damit spricht er Vorgaben des Kantons an. So werden Beiträge für diese sogenannten Vernetzungen ausgerichtet, wenn Flächen nach den Vorgaben des Kantons angelegt und bewirtschaftet werden. Ziel ist der Erhalt der Arten- und Lebensraumvielfalt. Der Landeigentümer erhält, wenn er die Auflagen einhält, Direktbeiträge vom Bund und der Standortgemeinde.

Das Anliegen zu wenig verstanden

Die Behörden setzen also statt auf Zwang auf Freiwilligkeit. Gemeinderat Cornelius Müller erklärt: «Wir lagen teilweise falsch mit der Landschaftsschutzzone. Wir verstanden die Anliegen der Bauern zu wenig. Man kann es als Kniefall anschauen, aber für uns im Gemeinderat wurde klar, dass die Landschaftsschutzzone mit den Vernetzungsprojekten schon eingehalten wird.»

Neu ausgeschieden wird eine Landschaftsschutzzone zwischen dem Quartier Schybenacher und der Seetalstrasse im Ortsteil Hitzkirch. Dies, um den dortigen Grüngürtel zu schützen.

Siedlungsentwicklung nach innen

Der Gemeinderat hat noch weitere Bestimmungen überarbeitet. So wird die Wohnzone für Terrassenhäuser aufgehoben. Nun würden überall Terrassenhäuser gebaut werden können, wo diese möglich sind, was vorher nicht der Fall gewesen sei. Zudem wird es im Hitzkircher Dorfkern in der Herrenmatte eine Überbauung auf einer Fläche von rund einer Hektare geben. Die Bauzonenfläche in der Gemeinde bleibt gemäss dem Moratorium des Bundes gleich. Ziel sei es, «die Siedlungsentwicklung nach innen zu fördern und das Baugebiet nicht weiter zu vergrössern.»

Eine weitere Massnahme implementiert die Gemeinde mit sogenannten Infrastrukturverträgen. So hat der Gemeinderat mit allen Grundeigentümern, bei denen im Rahmen der Totalrevision eine Einzonung vorgesehen ist, einen Infrastrukturvertrag abgeschlossen. Dieser soll sicherstellen, dass durch Umzonungen entstehende Planungsvorteile finanziell ausgeglichen werden.

Cornelius Müller ist zuversichtlich, dass die Revision durchkommt, denn bereits seien etwa 100 Einsprachen zurückgezogen oder gütlich erledigt worden. Ende Mai 2016 befindet die Gemeindeversammlung über die Revision. Ziel sei es, dass der Regierungsrat im Spätherbst darüber entscheidet und der Prozess bis Ende 2016 abgeschlossen ist.

Matthias Stadler