Die Planung für den Hochwasserschutz zwischen Grafenort und Dallenwil ist seit längerer Zeit sistiert. Die Nidwaldner Baudirektion ist auf der Suche nach einem geeigneten Wasserbau-Ingenieur bislang nicht fündig geworden.
Dass die Planung sistiert ist, spüren auch die Grundeigentümer - das sind vor allem Landwirte - entlang der Engelbergeraa zwischen den beiden Orten. Sie warten immer noch auf den Beginn von Verhandlungen mit dem Kanton, die langwierig werden dürften.
Heute sind in der Schweiz kaum noch Gewässer auf dem Talgrund vorhanden, die einen natürlichen Uferraum bieten. Die Gewässerschutzverordnung des Bundes legt fest, dass zum Hochwasserschutz ein gewisser Uferraum wiederhergestellt werden muss. Dies ist auch rechts und links entlang der Engelbergeraa vorgesehen.
Drei Varianten der Entschädigung sind vorgesehen: Der Kanton kauft das Land ab, er bietet Realersatz oder aber das Land gehört weiterhin den Landwirten, die jährlich eine Abgeltung für den Ertragsausfall erhalten.
Geri Wyss
Den ausführlichen Artikel lesen Sie in der «Neuen Nidwaldner Zeitung» vom Montag, 9. März.