War der Täter von Honau schon früher straffällig? Die Polizei schweigt. Die angeschossene Frau hätte wohl auch vor der Tat keine Antwort auf die Frage erhalten.
Die Geschichte um das Drama von Honau nimmt neue Dimensionen an. Der 68-jährige Rentner hat laut «Blick» seiner 39-jährigen Nochehefrau mehrfach mit dem Tod gedroht, ehe er am Donnerstag auf sie geschossen hat. Die schriftlichen Drohungen soll die Frau sogar an die Behörden weitergeleitet haben, worauf die Polizei den Mann zweimal verhaftet habe. Die Luzerner Polizei will das weder bestätigen noch dementieren.
Laut Alexander Lieb, stellvertretender Sekretär des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Luzern, kann eine Drohung einen Straftatbestand darstellen, «sofern sie verhältnismässig ist und bewiesen werden kann». In schlimmen Fällen kann der Täter mit Freiheitsentzug von einigen Monaten belangt werden. Der 68-Jährige hätte also nicht länger weggesperrt werden können.
Davon hatte die Frau offenbar Kenntnis, weshalb sie ein Frauenhaus aufgesucht hat, ehe sie mit ihrem neuen Freund nach Honau gezogen ist. Dort hat ihr der 68-Jährige aufgelauert und ihr in den Bauch geschossen. Der Frau geht es laut der Polizei den Umständen entsprechend; sie sei ausser Lebensgefahr. Gegen den Täter werde nun ermittelt.
Alexander von Däniken