Im Kanton Luzern leben Hunderte potenzielle Gewalttäter

Der Kanton Luzern erfasst Personen in einer Datenbank, von denen eine Gefahr ausgehen kann. Die Zahl der Registrierten ist auf 381 gestiegen. Zu den Gründen äussert sich der Kripochef aber nur vage.

Christian Glaus
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Seit zwei Jahren registriert die Luzerner Polizei potenzielle Gewalttäter. (Symbolbild Pius Amrein)

Seit zwei Jahren registriert die Luzerner Polizei potenzielle Gewalttäter. (Symbolbild Pius Amrein)

Gibt es im Kanton Luzern so viele potenzielle Mörder und Amokläufer? Diese Frage stellt sich mit Blick auf die sogenannte Gefährderdatenbank, die vor zwei Jahren mit dem kantonalen Bedrohungsmanagement geschaffen wurde. Darin werden Personen erfasst, von denen nach Ansicht der Behörden eine Gefahr ausgeht. Allein im vergangenen Jahr wurden 92 neue Personen als potenziell gefährlich registriert, 63 wurden gelöscht. Somit ist der Datenbestand innerhalb eines Jahres von 352 auf 381 angewachsen – ein Plus von gut 8 Prozent:

Dies zeigen Zahlen, welche der Luzerner Kripochef Jürg Wobmann auf Anfrage unserer Zeitung bekannt gab. Daraus ergibt sich auch: Seit Einführung des Bedrohungsmanagements wurden 444 der gut 400 000 Einwohner im Kanton als gefährlich eingestuft.

Bei der Frage, welche Bedrohung von den Gefährdern ausgeht, bleibt Wobmann vage, konkrete Beispiele will er keine machen. Er sagt aber, dass bei Fällen von «substanzieller Gefahr» interveniert werde und diese «nachhaltig entschärft» würden. Er spricht von zielgerichteter schwerer Gewalt und erklärt, was dies bedeutet:

«Wenn ein oder mehrere Täter scheinbar wahllos oder gezielt schwere Gewalt anwenden und dabei Menschen töten.»

Dass die Zahl der Gefährder gestiegen ist, überrascht Wobmann nicht. Dies liege daran, dass die Vernetzung mit den verschiedenen Institutionen, die mit Gewalt zu tun haben (etwa das Frauenhaus), besser werde. Auch würden Betroffene von Gewaltandrohungen schneller Hilfe holen. Zugleich spricht Wobmann relativierend von «statistischen Schwankungen».

Die Liste ist ein Frühwarnsystem

Das Bedrohungsmanagement ist eine Art Frühwarnsystem. Ein wichtiges Element ist dabei die Vernetzung zwischen Polizei und Institutionen. Eine Person als gefährlich melden können aber grundsätzlich alle, ohne Anzeige erstatten zu müssen. Der Kanton betont, dass es einiges braucht, um in der Datenbank zu landen. Bei den meisten Fällen gehe es um häusliche Gewalt, gefolgt von Drohung im öffentlichen Raum oder am Arbeitsplatz. «Die meisten Meldungen gehen von gewaltbetroffenen Personen selbst ein», sagt Wobmann. Weitere Meldungen machen Institutionen oder Behörden. Das Bedrohungsmanagement kann mit Gefährdern Kontakt aufnehmen und sie etwa auf präventive Angebote hinweisen. Man nennt dies Gefährder­ansprache. Diese ist bereits dann möglich, wenn die Person noch nicht straffällig geworden ist.

Nicht jeder, der auf der Liste steht, weiss Bescheid

Es kann aber niemand gezwungen werden, Hilfe anzunehmen. «Die Erfahrung aus den bisherigen Kontakten mit potenziellen Gefährdern zeigt, dass beispielsweise eine Gefährderansprache die Situation vielfach zumindest kurzfristig entschärfen kann», so Wobmann. «Viele Gefährder sind grundsätzlich offen für die präventive Intervention.» Doch wie viele Personen wissen überhaupt darüber Bescheid, dass sie als gefährlich gelten und unter Beobachtung stehen? Dieser Frage weicht Jürg Wobmann aus:

«Grundsätzlich werden Gefährder mittels Gefährderansprache kontaktiert und sind informiert. Auf Meldungen an die Gefährder kann verzichtet werden, wenn dies zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Interessen notwendig ist.»

Seit Beginn des Bedrohungsmanagements wurden 234 Gefährderansprachen durchgeführt. Dabei kommt es auch vor, dass Personen mehrfach kontaktiert werden. Das bedeutet, dass höchstens jede zweite Person angesprochen wurde. Weitere Personen dürften über ihre Registrierung in der Gefährderdatenbank informiert sein, weil sie angezeigt wurden. Bis jetzt haben sich laut Wobmann zwei Personen beim Justiz- und Sicherheitsdepartement gemeldet, um zu erfahren, ob sie registriert sind. Verwaltungsgerichtsbeschwerden gegen einen Eintrag in der Datenbank seien noch keine eingereicht worden.

Um das Bedrohungsmanagement kümmern sich Mitarbeiter der polizeilichen Fachgruppe Gewaltschutz sowie des Justiz- und Sicherheitsdepartements. Je nach Bedarf stehen bis 690 Stellenprozent zur Verfügung.

Daten müssen nach fünf Jahren gelöscht werden

Nach fünf Jahren müssen die Daten gelöscht werden. Geht in dieser Zeit eine neue Meldung ein, beginnt die Frist von vorne zu laufen. Einblick in die Gefährderdatenbank hat nur ein kleiner Personenkreis der Polizei sowie des Justiz- und Sicherheitsdepartements. Der kantonale Datenschutzbeauftragte, Matthias Schönbächler, kann die gesetzeskonforme Umsetzung überprüfen. Ob er dies gemacht hat, ist unklar. Schönbächler war für eine Auskunft nicht erreichbar. Bekannt ist aber, dass die Datenschutzstelle seit Jahren überlastet ist und mit dem Abgang von Datenschützer Reto Fanger im letzten Jahr während Monaten nur «Notfalldienst» leistete.