Kantonsrat
Kein Luzerner Sonderfall mehr: Die familienergänzende Kinderbetreuung soll vereinheitlicht werden

Die Luzerner Regierung unterstützt die Forderung nach einem Gesetz für die Kinderbetreuung. Diese ist aktuell auf Gemeindeebene angesiedelt. Das ist schweizweit einzigartig.

Reto Bieri
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Beruf und Familie unter einen Hut zu kriegen, ist für viele Eltern eine Herausforderung. Im Kanton Luzern werden Kinder deshalb immer häufiger in Kindertagesstätten, Tagesfamilien oder schulergänzenden Angeboten betreut. Die Plätze sind allerdings knapp. Zudem gibt es keine einheitlichen kantonalen Regeln, die Umsetzung und Finanzierung ist den Gemeinden überlassen.

Die externe Kinderbetreuung im Vorschulalter soll statt kommunal künftig kantonal geregelt werden. Kinder beim Spielen in der Kinderkrippe Small Foot in Hochdorf.

Die externe Kinderbetreuung im Vorschulalter soll statt kommunal künftig kantonal geregelt werden. Kinder beim Spielen in der Kinderkrippe Small Foot in Hochdorf.

Bild: Pius Amrein (18. März 2020)

Gleich drei parlamentarische Vorstösse fordern die Regierung zum Handeln auf. So verlangt Kantonsrätin Helen Schurtenberger (FDP, Menznau) in einem Postulat ein langfristiges Konzept zur Erhaltung von Kindertagesstätten. Der Kanton soll zudem den Aufbau von Kitas beim Gewerbe und in den Industriebetrieben fördern. Die Zahl der Kindertagesplätze sei im Kanton Luzern nach wie vor zu klein. «Es müssen dringend weitere geschaffen werden», so Schurtenberger.

Ein Beitrag zur Chancengleichheit

Einen Grundlagenbericht fordert der Stadtluzerner SP-Kantonsrat Urban Sager. Dieser soll insbesondere verschiedene Finanzierungs- und Aufsichtsmodelle einander gegenüberstellen. Sager sieht in der externen Kinderbetreuung einen Beitrag zur Chancengerechtigkeit und sagt:

«Kinder aus benachteiligten Familien nutzen das Angebot von Kindertagesstätten, Tagesfamilien oder Spielgruppen bis heute unterdurchschnittlich, obwohl sie am meisten davon profitieren würden.»

Einen Schritt weiter geht die Stadtluzerner GLP-Kantonsrätin Claudia Huser. Sie fordert in einer Motion eine rechtliche Grundlage für den ganzen Kanton (wir berichteten). 36 Gemeinden hätten in den letzten Jahren den Bedarf nach Betreuung im Vorschulalter erkannt und mit der Einführung von Betreuungsgutscheinen ein Subventionsmodell kommunal umgesetzt, so Huser. Diese Entwicklung stagniere nun. Die Gemeinden müssten zudem die rechtliche Grundlage selber schaffen, was den Aufwand erhöht. Huser fordert eine kantonale Regelung, so wie es die meisten Deutschschweizer Kantone bereits kennen.

Kantonale Regelung schafft einheitliche Subventionierung

Dass Handlungsbedarf besteht, zeigt die kürzlich publizierte Antwort des Regierungsrats. «Luzern ist schweizweit der einzige Kanton, der alle Kompetenzen und Aufgaben auf Gemeindeebene ansiedelt und zur Harmonisierung keine rechtlichen Bestimmungen erlassen hat.» Das führe dazu, dass der Zugang zu den Betreuungsangeboten von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist. «Ohne gesetzliche Grundlage ist keine kantonsweit einheitliche Politik bezüglich der Subventionierung der Elterntarife möglich.»

Zudem erschwere die fehlende Gesetzesgrundlage «den Umgang mit dynamischen Veränderungen». Als aktuelles Beispiel nennt die Regierung die Coronapandemie. Schwierig sei zudem die Umsetzung der Finanzhilfen des Bundes, da nur die Kantone Gesuche einreichen können.

Claudia Huser will keine Zeit verlieren

Claudia Huser zeigt sich auf Anfrage zufrieden, dass die Regierung den Handlungsbedarf anerkennt. Dass sie allerdings dem Kantonsrat empfiehlt, ihre Motion nur als weniger verbindliches Postulat zu überweisen, bedauert die GLP-Fraktionschefin. «Dadurch verliert man Zeit. Statt nur einen Bericht vorzulegen, könnte die Regierung gleichzeitig mit der Ausarbeitung eines Gesetzes beginnen.» Huser schwebt eine Arbeitsgruppe unter Einbezug des Verbands Luzerner Gemeinden, der Stadt Luzern sowie des Verbands Kinderbetreuung Schweiz vor.

Der Kanton will bei den Praktika genauer hinschauen

In der Schweiz befindet sich etwa jeder zehnte 15- bis 24-Jährige in einem Praktikum. Prekär sei die Situation insbesondere im Gesundheits- und Betreuungsbereich. Jugendliche müssten dort vor einer Berufslehre teils sehr lange Praktika absolvieren, schreibt der Luzerner SP-Kantonsrat Marcel Budmiger in einem Vorstoss. «Studienabgänger erhalten auch Jahre nach Ausbildungsende nur Praktika. In einigen Fällen werden diese immer wieder verlängert. Dabei handelt es sich klar um Lohndumping», so Budmiger weiter. Im Bereich der Kindertagesstätten sei der Kanton Luzern aktiv geworden, Missstände bestünden aber auch in anderen Bereichen.

Die Luzerner Regierung schreibt in ihrer Antwort, die Tripartite Kommission Arbeitsmarkt (TKA) des Kantons Luzern überprüfe laufend die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen, wozu auch Praktikumsbedingungen zählen. Zwar würden jährlich sogenannte Arbeitsmarktbeobachtungen in verschiedenen Branchen durchgeführt. Eine generelle Regelung zur Überprüfung aller Praktikumsbedingungen im Kanton sei aufgrund der grossen Vielfalt nicht sinnvoll.

Man habe in den vergangenen Jahren insbesondere die Kitas genau beobachtet. Diese Erfahrungen könnten auch in anderen Branchen genutzt werden. Bei den Kitas habe die TKA beispielsweise definiert, dass ein Praktikum maximal sechs Monate dauert und um maximal weitere sechs Monate verlängert werden kann, wenn der Betrieb den Ausbildungsplatz verbindlich zusichert.

Der Kanton kündet zudem an, ab diesem Jahr bei den Praktikumsverhältnissen genauer hinzuschauen. Mehrfache Verlängerungen eines Praktikums, sogenannte Kettenarbeitsverträge, seien nicht zulässig.