Seit gut drei Jahren steht die Jeschiwa Talmud-Hochschule an der Sackweidstrasse in Kriens leer. Nun will die Eigentümerin die Anlage abreissen lassen. Davon würde auch die Gemeinde Kriens profitieren.
Einst gehörten orthodoxe Juden in Kriens zum Ortsbild. In der Jeschiwa Talmud-Hochschule studierten ab 1968 Jugendliche zwischen 14 und 19 Jahren aus der ganzen Welt die Schriften Thora und Talmud. Über 120 Personen waren es zeitweise, die eine Vorstufe zur Rabbinerausbildung absolvierten.
Seit rund drei Jahren ist die Schule an der Sackweidstrasse jedoch geschlossen. Dies aufgrund finanzieller Probleme (wir berichteten). Nun ist klar: Eine Talmud- oder auch eine andere Schule wird es hier nicht mehr geben. Die Genossenschaft Schweizerische Talmud-Hochschule Jeschiwah will das Areal neu entwickeln und allenfalls verkaufen. Das ist der Teilzonenplanrevision der Gemeinde Kriens zu entnehmen, die seit Mittwoch aufliegt (siehe Infokasten am Ende des Texts). Die Schule soll abgerissen werden, die Anlagen seien am Ende ihrer Lebenszeit angekommen.
Die Eigentümerin habe die Gemeinde um eine Umzonung gebeten, sagt der Krienser Bauvorsteher Matthias Senn (FDP) auf Anfrage. «Heute befindet sich ein Teil des Areals in der Zone für öffentliche Zwecke, vorgesehen ist eine Einteilung in die Wohnzone D, in der sich bereits die Gebäude daneben befinden.» Es sind Bauten mit einer Höhe von bis zu 15 Metern und eine Ausnützungsziffer von 0,63 möglich. Die Genossenschaft habe bereits eine Machbarkeitsstudie mit zehn möglichen Varianten durchführen lassen. Konkrete Pläne für das Areal bestünden aber noch keine, sagt Verwaltungsrat Abraham Leiner. Man wolle zuerst die Umzonung abwarten. Diese dürfte in einem Jahr in Kraft treten.
«Der Gemeinderat hat sich auch Gedanken gemacht, ob wir Bedarf an einer Fläche für öffentliche Bauten haben», sagt Senn. Dies sei in diesem Gebiet aber nicht der Fall. Das Areal liege abseits der Hauptstrasse und in der Nähe existieren bereits Werkhof, Feuerwehrzentrum und das Schulhaus Feldmühle. Zudem hat die Gemeinde Kriens hinter der Schulanlage Meiersmatt noch Baulandreserven in der Zone für öffentliche Zwecke. Jedoch stellt der Gemeinderat die Bedingung, dass für ein neues Projekt ein Gestaltungsplan erstellt und ein Konkurrenzverfahren durchgeführt werden müsse. Dies, damit die neue Überbauung eine hohe Qualität aufweise.
Finanziell würde sich eine Umzonung auch für die Gemeinde lohnen. Durch diese steigt der Wert des Grundstücks. Gemäss dem neuen Planungs- und Baugesetz müssen Eigentümer einen Teil des Mehrwerts abgeben, wenn dieser 100'000 Franken übersteigt. Dies sollte bei der ehemaligen Talmud-Schule zutreffen, heisst es in der Teilzonenplanrevision. Die Gemeinde würde 20 Prozent des Mehrwerts oder eine Gegenleistung in einer anderen Form erhalten, wobei Letzteres in diesem Fall eher unwahrscheinlich ist, weil auf dem Areal keine öffentliche Nutzung geplant ist.
Die Revision des Krienser Zonenplans beinhaltet weiter unter anderem die Anpassung an das eidgenössische Gewässerschutzgesetz. Dieses verlangt, dass bis Ende Jahr allen oberirdischen Gewässern ein sogenannter Gewässerraum zugewiesen wird. Dessen Umfang hängt von der Breite des Gewässer ab (bei einem weniger als 2 Meter breiten Bach sind es 5,5 Meter auf beiden Uferseiten). Darin dürfen nur Anlagen erstellt werden, die im öffentlichen Interesse liegen. Weiter bestehen für Landwirte strengere Regeln. Es dürfen keine Dünger und Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, erlaubt ist nur eine extensive Nutzung.
Allerdings kann die Gewässerraumbreite in dicht bebauten Gebieten angepasst werden, sofern der Hochwasserschutz dennoch gewährleistet ist. «Für bestehende Bauten besteht ohnehin eine Bestandesgarantie», sagt Senn. «Auch auf geplante Bauprojekte sollte die Teilrevision keinen Einfluss haben.» Allenfalls seien Projekte betroffen, die der Gemeinde noch nicht bekannt sind. «Das wird sich im Rahmen der Vernehmlassung zeigen.» Die öffentliche Auflage dauert noch bis am 14. September. Im Dezember ist die erste Lesung im Einwohnerrat geplant, die zweite im Mai. Danach muss der Zonenplan vom Luzerner Regierungsrat genehmigt werden. (std)