Im Kanton Luzern ist ein junger Luchs ausgewildert worden. Ob das Männchen, das Vorfahren im Jura hat, auf freier Wildbahn überlebt, ist offen.
Ein junger Luchs wurde vor einigen Tagen in die Freiheit entlassen. Südlich von Malters hat die kantonale Wildhut einen männlichen Jungluchs wieder ausgewildert, wie der Kanton Luzern am Freitagmorgen mitteilte. Das verwaiste Tier wurde im vergangenen Herbst im Keller eines Gebäudes in Malters aufgefunden und anschliessend zur Betreuung in den Tierpark Goldau gebracht. Ob sich der mit einem Senderhalsband bestückte Luchs in der wiedergewonnenen Freiheit durchsetzen kann, bleibt abzuwarten.
Das gesunde und vitale Männchen trägt ein Senderhalsband. Damit kann im Idealfall während zwei Jahren das Verhalten des Tiers nach der Auswilderung überwacht werden. Anhand der bisher registrierten Bewegungen, zeigt das Tier ein normales Aktivitätsmuster: Es erkundet seinen neuen Lebensraum.
Eine Wiederauswilderung bringt jedoch verschiedene Gefahren mit sich. So können beispielsweise andere territoriale Luchse, fehlende Jagderfolge oder den Strassen- und Bahnverkehr dem Luchs das Leben in freier Wildbahn erschweren. Anhand der Senderdaten ist dem Luchs seit der Freilassung offenbar noch keinen Riss eines grösseren Beutetieres gelungen. Die Auswilderung kann aus ökologischer Sicht erst dann als Erfolg bezeichnet werden, wenn der Jungluchs in freier Wildbahn überlebt und sich fortpflanzt.
Die Wildhut hatte das junge Männchen letzten Oktober in Malters eingefangen. Es wurde Tage zuvor mehrmals gesichtet und ist vor dem Einfang in der Waschküche eines Hauses untergekrochen. Die Fürsorge für das streng geschützte Tier gehört zu den Pflichtaufgaben der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) als zuständige kantonale Jagdbehörde. Sie entschied, das eingefangene Tier zur Pflege zu übergeben. Im Tierpark Goldau konnte ein entsprechender Platz gefunden werden.
Die Aufzucht eines Wildfangs gilt als schwierig. Sie verlief in diesem Fall aber ohne Zwischenfälle, sodass eine Wiederauswilderung möglich wurde. Der Jungluchs ist jetzt in einem Alter, in dem er auch unter normalen Umständen selbständig in der Wildbahn überleben müsste.
Anhand von untersuchten Blutproben wurde festgestellt, dass das Jungtier aus Malters genetische Spuren aus der Jurapopulation aufweist. Das heisst, eines der Eltern- oder Grosselterntiere stammt aus dem Jura. Dies ist bemerkenswert, da bisher in der Luchs-Alpenpopulation keine genetischen Spuren von Jura-Luchsen festgestellt werden konnte. Das Jungtier von Malters ist also der erste sichere Nachweis, dass ein Tier aus dem Jura seine Erbanlagen in die Alpenpopulation einbringen konnte. Dieser Befund gibt der Wiederauswilderung des Jungluchses von Malters eine besondere Wichtigkeit.
Im 19. Jahrhundert wurde der Luchs in der Schweiz ausgerottet. Im Jahr 1970 erteilte der Bundesrat dem Kanton Obwalden erstmals die Bewilligung zum Aussetzen von Luchsen. In den vergangenen 50 Jahren haben sich Populationen im Jura und im Alpenraum etabliert. Die Bestände und ihre Entwicklung werden mit Fotofallen-Monitorings überwacht. (pd)