JUSTIZ: «Aktion Schotter» lässt Staatskasse klingeln

Das Bezirksgericht Willisau stützt Bussgeldentscheide der Staatsanwaltschaft, bei denen es um überladene Kiestransporter geht. Der Anwalt eines der verurteilten Chauffeure und ein Branchenvertreter üben aber scharfe Kritik am staatlichen Vorgehen.

Thomas Heer
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Unverhoffter Geldsegen: Ein Glückspilz hat im Swiss Lotto eine Million Franken gewonnen. (Archiv) (Bild: Keystone/GAETAN BALLY)

Unverhoffter Geldsegen: Ein Glückspilz hat im Swiss Lotto eine Million Franken gewonnen. (Archiv) (Bild: Keystone/GAETAN BALLY)

Thomas Heer

thomas.heer@luzernerzeitung.ch

Am 25. November 2015 glückte der Luzerner Staatsanwaltschaft ein veritabler Coup, der in Insiderkreisen heute unter dem Namen «Aktion Schotter» die Runde macht. Bei der Hausdurch­suchung bei einem Hinterländer Kieshändler, der heute nicht mehr in diesem Metier aktiv ist, stiessen die Fahnder beiläufig – dazu später mehr – auf Hunderte von Liefer- und Waagscheinen. Diese Dokumente zeigten, «dass mit verschiedenen Fahrzeugen beim An- und Abtransport die zulässigen Gesamt- und Ge­samtzugsgewichte mehrfach, teilweise massiv, überschritten wurden», wie Simon Kopp, Informationsbeauftragter der Luzerner Staatsanwaltschaft, schriftlich ausführt.

Kopp weiter: «Es ist davon auszugehen, dass hinter den rechts­widrigen Transporten nicht nur fahrlässige Pflichtverletzungen standen, sondern auch monetäre Beweggründe der Transportunternehmer eine nicht unbedeutende Rolle spielten.»

Messresultate werden angezweifelt

Aufgrund der sichergestellten Liefer- und Waagscheine stellte die Staatsanwaltschaft total 155 Strafbefehle aus. 92 davon sind mittlerweile rechtskräftig abgeschlossen. Legt man pro Strafbefehl ein durchschnittliches Bussgeld von 1000 Franken zugrunde, so dürfte dieses Verfahren bis heute mehr als 90 000 Franken in die Luzerner Staatskasse gespült haben. Rechtsanwalt Pius Schumacher, der einen der gebüssten Chauffeure – dieser focht den Strafbefehl vor dem Bezirksgericht Willisau an – vertrat, schreibt dazu, «dass mit der ‹Aktion Schotter› ein namhafter Beitrag zur Sanierung der klammen Kantonsfinanzen geleistet werden soll. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt.» Schumacher ist mit dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft und dem Bezirksgerichtsurteil aus Willisau – die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor – überhaupt nicht einverstanden. Er wird das Verdikt ans Kantonsgericht weiterziehen.

Einer der Hauptkritikpunkte von Schumacher lautet: Die Sicherstellung der Liefer- und Waagscheine sei aus strafprozessualer Sicht als Zufallsfund zu qualifizieren und somit für die Verwertung im vorliegenden Verfahren gar nicht zulässig. In der Tat ist es so, dass die Staatsanwaltschaft die eingangs erwähnte Hausdurchsuchung nicht aufgrund des Verdachts rechtswidriger Transporte, das heisst über­ladener Lastwagen, anordnete. Gemäss Schumacher wäre eine Hausdurchsuchung zur Sicherstellung der Waagscheine aufgrund dieses Verdachtes aus Gründen der Unverhältnismässigkeit gar nicht statthaft ge­wesen. Im Fokus der damaligen Ermittlungen standen weit gravierendere Gesetzesverstösse, nämlich mutmassliche Vermögensdelikte von hohem Ausmass.

Anwalt Schumacher zweifelt auch die Art und Weise an, wie die Waagergebnisse zu Stande kamen. Er verweist dabei auf die gesetzlichen Anforderungen, die an einen Wägevorgang gestellt werden. An ein Prozedere, das dann unter Umständen für den Fehlbaren zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann. Schumacher stellt fest: «In sämtlichen im gegenständlichen Verfahren zu beurteilenden Fuhren wurde nicht wie rechtlich vorgeschrieben gewogen.» Kopp sagt dazu: «Die Richtlinien für polizeiliche Wägung finden in den vorliegenden Fällen keine Anwendung, wie dies auch das Bezirksgericht Willisau treffend festgestellt hat. Die Beurteilung der Waagergebnisse unterliegt der freien richterlichen Beweisführung.»

Schumacher hingegen macht geltend, die eingesetzten Messsysteme seien vor der eigentlichen Messung keiner Funktionskontrolle unterzogen worden, wie der Gesetzgeber dies verlange. Er verweist auch auf einen Vorfall, der sich am 12. Januar 2015 im Luzerner Hinterland zutrug. Bei zwei dokumentierten Wägungen – eine davon beim von der Hausdurchsuchung betroffenen Kieshändler – ein und derselben Fuhre resultierte eine Gewichtsdifferenz von 900 Kilo. Schumacher sagt: «Keiner der involvierten Gutachter konnte diese Differenz schlüssig erklären.»

Christian Kempter, Astag-Präsident der Sektion Zentralschweiz, nimmt zum Sachverhalt wie folgt Stellung: «Sowohl die Chauffeure und Transportunternehmen, welche zu unserer Sektion gehören, als auch die Astag Schweiz sind klar der Meinung, dass das Vorgehen der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern sowohl während des Ermittlungs­verfahrens als auch nach den ersten Gerichtsverhandlungen inakzeptabel ist!» Es darf nicht erstaunen, wenn in Bezug auf die «Aktion Schotter» das letzte und entscheidende Verdikt vom Bundesgericht gefällt würde.