Startseite
Zentralschweiz
Luzern
Als erste Gemeinde im Kanton Luzern beurteilt Eich künftig Bauprojekte auf der Berechnungsgrundlage der Überbauungsziffer. Noch besteht aber bei den Bürgern viel Unbehagen.
Nochmals viel Diskussionsbedarf bei der Reprise: 156 Personen (12,4 Prozent der Stimmberechtigten) nahmen in Eich anlässlich der ausserordentlichen Gemeindeversammlung das Thema Ortsplanungsrevision erneut auf. Der erste Versuch war am 2. Dezember um 1.11 Uhr abgebrochen worden. Am Mittwochabend nun wurde das Geschäft fertigberaten. Letztlich fand das revidierte Bau- und Zonenreglement (BZR) mit dem dazugehörenden Zonenplan mit 88 Ja- gegenüber 66 Nein-Stimmen Zustimmung. Dieses Resultat war Gegenstand einer geheimen Abstimmung.
Bis es aber so weit war, kam es wiederum zu unterschiedlichen Voten. Dafür sorgten vor allem zwei Flugblätter, die knapp vor dem Versammlungstermin in die Briefkästen geflattert sind. Einerseits moniert die Groupe politique darin, das Stimmvolk brauche ausgewogene Grundlagen, um zu entscheiden, welche Bestimmungen im BZR gelten sollen. Bis anhin seien die Wahlmöglichkeit nicht deutlich genug aufgezeigt, die Alternativen fast gänzlich verschwiegen worden. Deshalb stellte Hanspeter Pfister, ehemaliger FDP-Gemeinderat und alt Kantonsrat, im Rahmen der Detailberatung den Antrag, auf die Einführung der Überbauungsziffer (ÜZ) zu verzichten. Stattdessen sollten die Baukörper mit Baumassen wie Höhe, Länge, Breite sowie durch Hinweise zur Gestaltung und Bauweise klar definiert werden. «Damit gibt man den Bauherrschaften die grösstmögliche Gestaltungsfreiheit», so die Gruppierung. Gemeindepräsident Reto Zbinden (FDP) hielt den Antrag als «zu offen und zu wenig klar». Deshalb könne er in der Detailberatung nicht berücksichtigt werden. In der Folge zog Pfister seinen Antrag «mit einem faden Beigeschmack» zurück.
Mit der Zustimmung zum BZR ist Eich die erste Gemeinde im Kanton, die Bauprojekte künftig auf der Berechnungsgrundlage der Überbauungsziffer beurteilt. Bisher galt im Kanton Luzern die Ausnützungsziffer. Die ÜZ ist eine Folge des per 1. Januar 2014 in Kraft getretenen neuen Bau- und Zonenreglements. Bis Ende 2023 müssen die Luzerner Gemeinden ihre BZR anpassen. Die beiden Berechnungsgrundlagen unterscheiden sich – stark vereinfacht gesagt – wie folgt: Die Ausnützungsziffer ist das Verhältnis zwischen den anrechenbaren Geschossflächen und der Grundstückfläche. Die Anordnung und die Grösse einzelner Geschosse tangiert das Nutzungsmass nicht. Im Gegensatz zur Überbauungsziffer: Dort sind die Gebäudefläche – auch Fussabdruck genannt – und die zulässige Fassadenhöhe massgebend. Balkone, die nicht zur Überbauungsziffer zählen, dürfen höchstens 1,5 Meter über die Fassade hinausragen.
Das zweite Flugblatt kam vom ehemaligen Gemeindepräsidenten Adrian Schmassmann (CVP). Er schreibt unter anderem: «Der Kanton benutzt Eich als Test-/Pilotgemeinde.» Er könnte dann, wie Raumplaner und Gerichte, aus den Problemen und Fehlern in Eich lernen. «Es gibt nur Risiken und keine Vorteile für eine Pilotgemeinde.» Mit «Eich first» schlug der ehemalige Kantonsrat eine Ergänzung des BZR in Form eines «Bonus» vor. Konkret: Die Überbauungsziffer soll für versetzte Geschosse und vor- und rückspringende Bauteile, wie Balkone, um maximal 15 Prozent überschritten werden können.
Weiter machte er beliebt, Artikel 9 BZR zu konkretisieren. Dieser beschreibt, bestehende Bauten, die die Überbauungsziffer überschreiten, innerhalb der bestehenden Gebäudegrundfläche bis zum zonengemäss zulässigen Volumen zu erweitern. Beiden Anträgen wurde zugestimmt.
Unklar war am Mittwochabend aber, ob der Kanton diese Ergänzungen schluckt. Schmassmann zeigte sich diesbezüglich jedoch zuversichtlich: «Wir müssen dem Kanton mitteilen, dass wir in Eich variantenreich bauen wollen. Das muss erkämpft werden.» Das Zeichen aus Eich solle aber Signalwirkung für den Kanton haben, «dass es machbar ist».