Es bleibt dabei: Kitesurfen und Wasserskifahren ist auch in Zukunft auf dem Hallwilersee nicht gestattet. Auch der Kanton Luzern will am Verbot festhalten.
Der Bundesrat hatte Anfang 2014 das grundsätzliche Verbot für das Kitesurfen (Drachensegelbretter) ausserhalb von bewilligten Bereichen auf Schweizer Seen per Mitte 2016 aufgehoben.
Weil die Gewässerhoheit bei den Kantonen liegt, können diese das Kitesurfen zum Schutz wichtiger Rechtsgüter sowie zur Wahrung öffentlicher Interessen auf ihren Gewässern jedoch verbieten.
Der aargauische Grosse Rat ist nun wie der Regierungsrat der Überzeugung, dass der Hallwilersee für das Kitesurfen ungeeignet ist. Es hiess ein entsprechendes Gesetz über die Binnenschifffahrt mit 100 zu 24 Stimmen gut. Mit dem Hallwilerseeschutzdekret sei es gelungen, die dortige Landschaft in ihrer Einzigartigkeit zu erhalten, hiess es.
Rund 75 Prozent der Uferlandschaft seien naturnah, was für einen See im Mittelland einen einmaligen Wert darstelle. Insbesondere die Schilf- und Seerosengürtel rund um den See seien weitherum berühmt. So biete dieses Gebiet zahlreichen Vogelarten Platz zum Brüten oder die Möglichkeit zum Überwintern und Rasten.
Der Kanton Aargau fährt beim Kitesurfen den gleichen Kurs wie der Kanton Luzern. Auch Luzern plant, auf seinem Teil des Hallwilersees ein Verbot für das Kitesurfen zu erlassen. Auf Luzerner Gebiet liegt ein Sechstel der Seefläche von total 10,3 Quadratkilometern.
sda/rem