KANTON: Lärmschutz: Es drohen Kosten in Millionenhöhe

Der Bund befürchtet, dass mangelnder Lärmschutz Milliarden kosten könnte. Treffen würde dies auch Luzern.

Cyril Aregger
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Lärmschutzwände an der Kantonsstrasse von Bertiswil bei Rothenburg. (Bild: Boris Bürgisser / Neue LZ)

Lärmschutzwände an der Kantonsstrasse von Bertiswil bei Rothenburg. (Bild: Boris Bürgisser / Neue LZ)

Bis 2018 müssen die Lärmsanierungen an Kantons- und Gemeindestrassen abgeschlossen sein. Danach können Eigentümer von Liegenschaften innerhalb von fünf Jahren Lärmentschädigungsklagen einreichen.
In einem Papier des Bundesamtes für Umwelt (Bafu), werden die fälligen Entschädigungen für den Kanton und die Luzerner Gemeinden auf bis zu 490 Millionen Franken geschätzt. Dies, obwohl der Kanton bis 2018 über 50 Millionen Franken in den Lärmschutz investiert hat.

Bund will «Lärmbatzen»

Beim Bund will man die drohenden Kosten entschärfen: Die Liegenschaftsbesitzer sollen keine Entschädigungen wegen Wertverlust durch Lärm einklagen können. Dafür soll der Wertverlust mit einer Art «Lärmbatzen» jährlich kompensiert werden. Richterliche Entscheide wären mit einer Lärmausgleichsnorm (LAN) nicht nötig. Für den Kanton Luzern rechnet der Bund bei dieser Variante mit 3 bis 6 Millionen Franken, die Schätzungen für die Gemeinden belaufen sich auf 2,5 bis 4,9 Millionen. Dies entspricht bis zu 500 Franken pro Wohnung.

Die Schweizer Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz lehnt die Lärmausgleichsnorm einstimmig ab, – wegen hohem administrativen Aufwand und der Giesskannenlösung.