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Die bisher geltenden Schutzmassnahmen des Kantons Luzern werden vorerst bis 31. März verlängert. Ebenfalls unter den gleichen Bedingungen verlängert werden die Bewilligungen in den Skigebieten.
(pw) Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage hat die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) in Zusammenarbeit mit dem Kantonsarzt und Curaviva Luzern die in den Alters- und Pflegeheimen (APH) geltenden abgestuften Schutzmassnahmen überprüft. Ab dem 1. März gelten zwei Änderungen, wie der Kanton Luzern in einer Medienmitteilung schreibt.
Die erste betrifft eine generelle Quarantäne-Empfehlung des Bundesamts für Gesundheit. Diese sieht vor, dass jede neue Bewohnerin und jeder neue Bewohner zehn Tage in Quarantäne im Einzelzimmer verbringen soll. Aufgrund der wachsenden Zahl von geimpften Personen in den APH, die per Ende nächster Woche abgeschlossen sein solle, und der Möglichkeit von präventiven, freiwilligen Tests könne diese generelle Quarantäne-Empfehlung durch risikobasierte Massnahmen abgelöst werden, heisst es in der Mitteilung.
Die zweite Änderung betrifft das freiwillige, präventive Testen von Mitarbeitenden und Besuchenden in den APH. Die DISG empfiehlt den APH, diese freiwilligen Tests in Abhängigkeit der epidemiologischen Lage insbesondere bei Mitarbeitenden und Besuchenden regelmässig durchzuführen. Damit können asymptomatische, mit dem neuen Coronavirus infizierte Personen, welche sich in diesen Institutionen mit erhöhtem Risiko bewegen, frühzeitig erkannt und isoliert werden.
Pflegebedürftige Menschen hätten ihre sozialen Kontakte innerhalb und ausserhalb der APH eingeschränkt. Eine weiter sinkende Zahl von Infektionen in der Bevölkerung und die wachsende Zahl von geimpften Personen werde den APH vorsichtige Öffnungsschritte ermöglichen.
Weiter schreibt der Kanton, dass der Regierungsrat, aufgrund der vorsichtigen ersten Lockerungsschritte des Bundesrates, die in der kantonalen Covid-19-Verordnung geregelten zusätzlichen Massnahmen des Kantons ebenfalls bis vorerst am 31. März verlängert hat. Dies betrifft insbesondere die Schliessung von Erotik- und Sexbetrieben und das Verbot von Sexarbeit sowie die Regelung des Besuchsrechts in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und Kurhäusern.
Mit den gleichen Bedingungen wie bisher verlängert werden die Bewilligungen in den Luzerner Skigebieten. Die von der Dienststelle Gesundheit und Sport ausgestellten Bewilligungen gelten vom 8. bis 28. Februar . Da es die epidemiologische Lage ermöglicht und die Schutzkonzepte in den Wintersportgebieten korrekt umgesetzt wurden, können die Luzerner Skigebiete ihren Betrieb ab 1. März bis zum 25. April unter den gleichen Bedingungen wie bislang fortführen.