KANTON LUZERN: Die Kälte legt viele Baustellen lahm

Bei den tiefen Temperaturen ist das Betonieren schwierig und das Mauern unmöglich. Darum haben jetzt viele Bauarbeiter Zwangsferien. Einigen drückt das auch aufs Portemonnaie.

Roger Rüegger
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Auf der Baustelle Schweighof blieben die Arbeiten gestern aufgrund der Kälte liegen. (Bild: Philipp Schmidli (Luzern, 24. Januar 2017))

Auf der Baustelle Schweighof blieben die Arbeiten gestern aufgrund der Kälte liegen. (Bild: Philipp Schmidli (Luzern, 24. Januar 2017))

Die Weihnachtsferien sind längst vorbei. Doch für die Baubranche gilt dies nur bedingt. Die tiefen Temperaturen im Januar lassen einige Arbeiten nicht zu. Hans Winiker, Geschäftsführer der Bauunternehmung Estermann AG in Geuensee, erklärt, was dies für Baufirmen bedeutet: «Auf gewissen Baustellen können wir nicht fortfahren. Betonieren dürfen wir nur bei Temperaturen bis minus 5 Grad. Maurerarbeiten können wir sogar nur bis zum Gefrierpunkt durchführen, sonst entstehen Schäden am Mauerwerk.»

Auf rund 30 Baustellen ist die Firma Estermann engagiert. Zurzeit wird jedoch nur auf wenigen gearbeitet. Laut Winiker wurde den Arbeitern auf der Baustelle Schweighof in Luzern ein Arbeitsverbot von der Bauherrschaft sowie von den Ingenieuren auferlegt. Für viele betroffene Mitarbeiter bedeutet dies, dass sie zu Hause bleiben müssen. Einige wenige können auf Baustellen, wo der Innenausbau im Gange ist, beschäftigt werden.

Vorgeholte Zeit vom Sommer wird kompensiert

Ein Szenario, mit dem die Baubranche in jedem Winter rechnen muss – und deshalb vorbereitet ist. Die 180 Mitarbeiter der Firma Estermann arbeiten im Sommer jeden Tag eine Viertelstunde länger, sodass die Gleitarbeitszeit bis Ende Jahr um 50 bis 100 Stunden aufaddiert wird. «Diese vorgeholte Zeit ziehen unsere Leute in den kalten Tagen im Winter wieder ein. Dadurch können sie die rund zwei Wochen Zwangsferien ohne Lohneinbusse auffangen», sagt Hans Winiker.

Dieses Modell, das viele Baufirmen anwenden, ist eine Alternative zu der Schlechtwetterentschädigung, welche Arbeitgeber bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) anmelden können, wenn Arbeiten nicht ausgeführt werden können. Ein Arbeitsausfall gilt laut Silvan Wechsler, Leiter Stab Recht der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit Kanton Luzern (Wira), als anrechenbar, wenn infolge der schlechten Witterung die Fortführung der Arbeit trotz genügender Schutzvorkehrungen technisch unmöglich oder wirtschaftlich unvertretbar ist. Ausserdem, wenn diese den Arbeitnehmern nicht zugemutet werden kann und der Arbeitsausfall mindestens einen halben oder ganzen Tag dauert.

Sandra Arnold, stellvertretende Geschäftsführerin der Zentralschweizerischen Baumeisterverbände, ergänzt: «Ein Kriterium bei Kälte ist auch die Arbeitssicherheit und die Gesundheit der Mitarbeiter. Auf diese wird besonders Wert gelegt.»

Die Bauunternehmungen seien im Umgang mit Schlechtwettertagen geübt. Die Schlechtwetterentschädigung leiste einen angemessenen Lohnersatz für wetterbedingte Arbeitsausfälle von Arbeitnehmern in bestimmten Erwerbszweigen. «Die Berufsleute haben Anspruch auf 80 Prozent des Lohnes, welcher von der ALV bezahlt wird. Die Sozialversicherungsbeiträge werden aber auch in dieser Zeit vom 100-Prozent-Lohn berechnet», erklärt sie.

Nachfrage nach Beton massiv gesunken

Auswirkung hat die Kälte auch auf die Hersteller und Anbieter des Baumaterials. Markus Hiltbrunner, Fachmann beim Baustoffhersteller Kibag Beton AG in Buchrain, sagt: «Wir merken den vorübergehenden Baustopp auf den vielen Baustellen. Der Ausstoss des Betons liegt derzeit bei 30 Prozent.» Auf den wenigen Baustellen, wo gearbeitet wird, wird Material verwendet, das mit Frostschutz versetzt ist. Der Beton werde bei plus 5 Grad angeliefert.

Nicht alle Bauunternehmen überbrücken die Kälte mit Überzeit. Bisher haben für Januar 2017 vier Betriebe ein Gesuch für Schlechtwetterentschädigung eingereicht, wie Silvan Wechsler auf Anfrage mitteilt. Er präzisiert: Der Antrag auf Schlechtwetterentschädigung müsse bis am fünften Tag des Folgemonats, also für den Januar bis am 5. Februar, gemeldet werden. Was bedeutet, dass dieses Jahr noch einige weitere Betriebe ein Gesuch einreichen können.

Für den Monat Januar haben im Vorjahr 33 Betriebe Schlechtwetterentschädigung angemeldet, im Jahr 2015 waren es gar deren 50.

Roger Rüegger

roger.rueegger@luzernerzeitung.ch