Wie jedes Jahr müssen Hunde über die Sommermonate hinweg im Wald an die Leine genommen werden, um Wildtiere weniger zu stören.
Morgen müssen Bello, Lumpi, Rex und Stella wieder an die Leine, wenn sie mit Herrchen oder Frauchen durch den Wald spazieren. Jeweils vom 1. April bis am 31. Juli gilt im Kanton Luzern seit 2014 eine Leinenpflicht. Diese gilt bis 50 Meter Distanz zum Waldrand. Wer sich nicht daran hält, wird mit hundert Franken gebüsst.
Dass Hunde nicht frei laufen dürfen, komme dem Schutz der Wildtiere und ihren Jungen zugute, so die Dienststelle Landwirtschaft und Wald. Im eidgenössischen Jagdbanngebiet Tannhorn, im Wasser- und Zugvogelreservat Wauwilermoos und in allen Naturschutzgebieten gilt die Leinenpflicht ganzjährig. Dort beträgt die Busse gar 150 Franken.