KANTON LUZERN: Kommission lehnt Volksinitiative für Bildungsqualität ab

6062 Personen haben mit ihrer Unterschrift die Volksinitiative «Für eine hohe Bildungsqualität im Kanton Luzern» zustande gebracht. Nach der Regierung lehnt auch die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) das Begehren ab.

Drucken
Initianten reichen ihr Begehren «Für eine hohe Bildungsqualität im Kanton Luzern» ein. (Bild: Dominik Wunderli (Luzern, 14. November 2016))

Initianten reichen ihr Begehren «Für eine hohe Bildungsqualität im Kanton Luzern» ein. (Bild: Dominik Wunderli (Luzern, 14. November 2016))

Eine grosse Mehrheit der EBKK des Luzerner Kantonsrates unter dem Vorsitz von Helene Meyer-Jenni (SP, Kriens) ist der Auffassung, dass die vier Forderungen der Initiative entweder nicht sinnvoll oder bereits zur Genüge erfüllt sind. Die EBKK lehnt deshalb die Initiative «Für eine hohe Bildungsqualität im Kanton Luzern» ab und folgt somit dem Antrag des Luzerner Regierungsrates (Artikel vom 17. Dezember 2017). Eine Kommissionsminderheit ist der Meinung, dass die Bildung zu stark finanziell gesteuert wurde. Aus Sorge unterstützt sie daher im präventiven Sinn die Initiative.

Dem Initiativkomittee, der Allianz für Lebensqualität, sind SP, Grüne, Personalverbände und soziale Organisationen angeschlossen. Mit ihrem Volksbegehren streben sie eine regional verankerte, qualitativ hochstehende Bildung an, ohne Schulgebühren und Zwangsferien und mit guten Rahmenbedingungen für Schüler und Lehrpersonen. Die Initiative verlangt, dass Kanton und Gemeinden mit genügend Mitteln die Qualität der Bildung nachhaltig garantieren, dass auf der Sekundarstufe II keine Schulgelder erhoben werden und dass das Langzeitgymnasium erhalten bleibt. Lehrpersonen müssten zudem über die notwendigen Diplome verfügen. Die Luzerner Allianz reichte die Initiative ein, weil ihrer Ansicht nach die Finanzpolitik den Service public gefährde. Die Politik solle nicht von fehlenden Finanzen, sondern von Leistungen bestimmt werden.

Der Kantonsrat wird die Botschaft zur Volksinitiative voraussichtlich in der Session am 29. und 30. Januar beraten.

rem

Hinweis: Die detaillierte Begründung der Kommission »