KANTON LUZERN: Polizei stellt erneut etliche Pilzler mit zu vollen Körben

Gleich acht Pilzsammler sind während der Schonzeit erwischt worden. Ein Experte sagt zum Pflückverbot: «Völlig sinnlos.»

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In Schüpfheim wurde ein Pilzsammler angehalten, welcher trotz Schonzeit elf Kilo Steinpilze gesammelt hatte. (Bild Luzerner Polizei)

In Schüpfheim wurde ein Pilzsammler angehalten, welcher trotz Schonzeit elf Kilo Steinpilze gesammelt hatte. (Bild Luzerner Polizei)

Der Fall sorgte schweizweit für Schlagzeilen: Ein 76-jähriger Pilzsammler wurde am 3. September in Schüpfheim mit 11 Kilogramm gepflückten Steinpilzen erwischt (Ausgabe vom 4. September). Der Mann hatte seine «Beute» während des Pflückverbots gemacht, das im Kanton Luzern jeweils vom ersten bis siebten Tag des Monats gilt. Die Polizei beschlagnahmte und verkaufte die Sammlung des Rentners. Er muss sich nun vor dem Staatsanwalt verantworten.

Nur die Spitze des Eisbergs

Auch die Menge, die der Mann sammelte, ist deutlich über dem Toleranzwert, der ausserhalb der Schonzeit gilt. Dürfen doch im Kanton Luzern nur 2 Kilogramm Pilze pro Tag und Person gesammelt werden.

Dieser Fang ist aber nur die Spitze des Eisbergs, wie sich nun zeigt. Denn weitere acht Fälle von Pilzfrevel verzeichnet die Luzerner Polizei seit Anfang Monat allein in der Region Entlebuch, wie Mediensprecher Urs Wigger auf Anfrage sagt. So seien drei Sammler während des Pflückverbots mit 11,5 sowie 4 und 4,5 Kilogramm erwischt worden. Auch deren Pilze wurden – wie im bekannten Fall – beschlagnahmt und verkauft. Fünf weitere Pilzjäger wurden während der zulässigen Sammelzeit mit zu vielen Pilzen im Korb erwischt: Statt wie erlaubt 2 Kilo, sammelten sie zwischen 3 und 10,5 Kilo. Die Polizei beschlagnahmte die unzulässige Menge, wie Wigger erklärt.

Busse bis zu 2000 Franken

Die neun Täter müssen gemäss der luzernischen Verordnung zum Schutz der Pilze mit einer Busse von bis zu 2000 Franken rechnen. In leichten Fällen kann ein Verweis ausgesprochen werden. Und wie erwischt die Polizei die «Pilzräuber» überhaupt? «Durch Anrufe von Dritten, aufmerksame Polizisten auf Patrouille oder bei normalen Verkehrskontrollen», sagt Urs Wigger.

«Es gibt keinen Beweis»

Die Pilze spriessen offenbar erst seit einigen Tagen so richtig. Nur gerade fünf Pilze hätten vor zwei Wochen bei der Pilzbesprechung auf dem Tisch gelegen, erzählt Peter Brunner, Präsident des Pilzvereins Hochdorf. «Bislang hatte es wenig bis gar keine Pilze.» Brunner will am Sonntag seinen ersten schönen Fang des Herbsts realisieren, wie er verrät. Er habe nichts gegen die Mengenbegrenzung, sagt Brunner. Die Schontage aber seien «völlig sinnlos». «Es gibt nämlich keinen Beweis, dass sich Schontage positiv oder negativ auswirken», sagt er und betont: «Und am ersten erlaubten Tag rennen alle gleichzeitig in den Wald. Ohne Schontage würden sich die Pilzjäger viel besser verteilen.» Brunner mag die Formen und Farben der Pilze, deren Umgebung im Wald und auf den Wiesen. Und er bekennt: «Was gibt es Besseres als ein Rehgeschnetzeltes mit Eierschwämmen und Steinpilzen.»

Unterschiedliche Bestimmungen

Die Regeln zum Sammeln von Pilzen sind in der Zentralschweiz sehr unterschiedlich.

  • Luzern: Maximal 2 Kilogramm pro Person und Tag, davon höchstens ein halbes Kilogramm Morcheln oder Eierschwämme. Vom 1. bis 7. jeden Monats totales Pflückverbot. Organisiertes und gewerbsmässiges Sammeln verboten. Nur ausgewachsene Pilze sammeln. Mutwilliges Zerstören verboten.
  • Schwyz: Maximal 2 Kilogramm pro Person und Tag, davon höchstens 1 Kilogramm Morcheln. Organisiertes Sammeln verboten.
  • Uri: Maximal 3 Kilogramm pro Person und Tag, davon höchstens ein halbes Kilogramm Morcheln oder 2 Kilogramm Eierschwämme. Organisiertes Sammeln und Sammeln unbekannter Arten verboten. Sammeln von Morcheln vor dem 1. April verboten.
  • Obwalden: Maximal 2 Kilogramm pro Person und Tag, davon höchstens ein halbes Kilogramm Morcheln. Vom 1. bis 7. jeden Monats totales Pflückverbot. Pilzsammeln nur bei Tageslicht. Organisiertes und gewerbsmässiges Sammeln verboten.
  • Nidwalden:Maximal 1 Kilogramm pro Person und Tag. Organisiertes Sammeln verboten.
  • Zug:Frei – keine Bestimmungen.

Charly Keiser