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Der Luzerner Regierungsrat hat am 21. April Luzerner Firmen Bürgschaften in der Höhe von zwei Millionen Franken in Aussicht gestellt, um sie in der Coronakrise zu unterstützen. Dieses kantonale Hilfsprogramm wurde inzwischen konkret ausgestaltet und in die Bundeslösung eingebettet.
(zim) Der Bund hat am 22. April entschieden, Startups, die aufgrund der Corona-Pandemie finanzielle Engpässe aufweisen, in stärkerem Masse zu unterstützen. Konkret geht es darum, dass der Bund 65 Prozent und der Kanton die restlichen 35 Prozent eines Überbrückungskredits an diese Firmen verbürgt.
Basierend auf der vom Bund gesprochenen Lösung hat die Luzerner Regierung ihren Beschluss bestätigt, insgesamt Kredite im Umfang von maximal zwei Millionen Franken abzusichern. Zusammen mit den Bürgschaften des Bundes können somit Kredite von rund sechs Millionen Franken verbürgt werden. Die Vereinbarung über die entsprechenden Rahmenbedingungen haben Bund und Kanton Luzern jetzt unterzeichnet. Pro Startup bürgt der Kanton für einen Kredit in der Höhe von maximal 200’000 Franken.
Anspruch haben grundsätzlich alle jungen Firmen mit einem skalierbaren Geschäftsmodell auf der Basis von innovativer Technologie. Voraussetzung ist, dass sie nach dem 1. Januar 2010 gegründet wurden, den Sitz im Kanton Luzern haben, grundsätzlich wirtschaftlich stabil sind, jetzt aber aufgrund der COVID-19-Pandemie erhebliche Einbussen verzeichnen. Keine Ansprüche haben Firmen, die in Konkurs- oder Nachlassverfahren stehen oder in Liquidation sind, die von finanzstarken Eignern getragen werden oder die ein herkömmliches Geschäftsmodell haben.