Noch immer werden aus Europäischen Ländern Vogelgrippe-Fälle gemeldet. Aus diesem Grund werden die Schutzmassnahmen um zwei Monate verlängert.
Nach wie vor werden in Europa Vogelgrippe-Fälle gemeldet. Aus diesem Grund werden in der gesamten Schweiz und so auch im Kanton Luzern die Schutzmassnahmen gegen das Virus bis Ende März 2017 verlängert, wie der Veterinärdienst des Kantons Luzern mitteilt.
Insgesamt 121 Wildvögel sind seit November 2016 rund um verschiedene Schweizer Seen positiv auf das Vogelgrippe-Virus vom Subtyp H5N8 getestet worden. Im Kanton Luzern mussten bisher allerdings nur wenige Vögel untersucht werden – bisher alle mit einem negativen Resultat.
Die verordneten Massnahmen waren vorerst bis zum 31. Januar befristet. Weil nach wie vor aus Ländern Europas Vogelgrippe-Fälle gemeldet wurden, verlängert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen die Schutzmassnahmen bis am 31. März 2017.
Für den Auslauf von Geflügel sowie von Schwimm- und Laufvögeln gelten im Kanton Luzern deshalb weiterhin folgende Bestimmungen:
pd/chg