Gemäss Entwurf des künftigen Luzerner Steuergesetzes können Familien, die ihre Kinder selbst betreuen, 2000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Fremdbetreuungskosten können nur so weit geltend gemacht werden, als sie diesen Betrag übersteigen.
Felicitas Zopfi (SP, Luzern) rügte zwar gestern im Kantonsrat, Luzern schaffe so eine «Rechtsungleichheit» zu Lasten jener, die auf ein Zweiteinkommen dringend angewiesen seien. Die bürgerliche Mehrheit führte den neuen Abzug für Familien dennoch ein. Berufstätige, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, können neu maximal 6700 Franken abziehen.
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