Auf wertvolles Knowhow verzichten, nur weil ein Mitarbeiter das 65. Altersjahr erreicht? Der Kantonsrat verwirft die sogenannte «Altersguillotine».
Eine Mehrheit des Kantonsrats änderte in erster Lesung das Personalgesetz und schaffte die Alterslimite von 65 Jahren im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ab. Vereinzelte Gegenstimmen kamen aus dem linken Lager.
Gemeinderäte, aber auch die obersten Verwaltungsorgane in Gemeindeverbänden und anderen Gemeinwesen, dürfen mit dieser Regelung künftig auch nach Erreichen der Pensionsgrenze weiterarbeiten. Gleichzeitig werden Neuanstellungen bis zum 68. Altersjahr möglich.
Beibehalten wird die Möglichkeit der Gemeinden, die Alterslimiten für ihre Angestellten abweichend von der kantonalen Regelung festzusetzen.
Andreas Töns/Neue LZ
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