Der Luzerner Kantonsrat wird am Montag zum zweiten Mal über das Universitätsgesetz beraten, das bereits die noch gar nicht gegründete Wirtschaftsfakultät als gegeben vorsieht. Die SP hat deswegen das Referendum angedroht.
Das Parlament hatte das Universitätsgesetz im Januar in erster Lesung beraten. Demnach besteht die Universität aus einer theologischen, einer kultur- und sozialwissenschaftlichen, einer rechtswissenschaftlichen sowie einer wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.
Die Wirtschaftsfakultät ist aber noch gar nicht gegründet. Der Kantonsrat hatte 2012 deren Schaffung im Rahmen eines Planungsberichtes gutgeheissen und wird dies mit der Zustimmung zum Universitätsgesetz bestätigen. Gegen die Wirtschaftsfakultät ist einzig die Ratslinke.
Die SP plant deshalb, gegen das Universitätsgesetz das Referendum zu ergreifen. Sie findet, dass eine Wirtschaftsfakultät an der Universität das Departement Wirtschaft an der Hochschule unnötig konkurrenziere. Zudem fehle dem Kanton das Geld, um die neue Fakultät zu finanzieren.
Umstritten ist zudem, wie die finanzielle Unterstützung, die die Universität von Dritten erhält, deklariert werden solle. Die vorberatende Kommission schlägt eine Offenlegungspflicht ab 500'000 Franken vor.
Debattiert wird ferner über den Arbeitslosenhilfsfonds. Dieser unterstützt die Arbeitslosenversicherung und die Sozialhilfe. Bislang mussten die Arbeitgeber den Fonds nur unterstützen, wenn die Lage auf dem Arbeitsmarkt schlecht war.
Der Regierungsrat schlägt vor, dass die Patrons künftig jedes Jahr einen Beitrag leisten sollen, wie viel soll von der Höhe der Reserve im Fonds abhängen. Umstritten ist, wie hoch der Beitragssatz maximal sein solle. Der Regierungsrat sieht die Obergrenze bei 0,2 Promille der Lohnsumme, die vorberatende Kommission bei 0,1 Promille.
Weitere Schwerpunkte der zweitägigen Session sind Planungsberichte, bei denen der Kantonsrat zwar nichts beschliessen kann, aber der Regierung Empfehlungen mit auf den Weg geben kann. Traktandiert sind Planungsberichte zum öffentlichen Verkehr, zum Schutz vor Naturgefahren und zum Finanzausgleich.
Beim öffentlichen Verkehr fordert die vorberatende Kommission, dass in der Agglomeration die Busse konsequenter bevorzugt werden, und dass sich wegen der geplanten Umsteigeknoten die Fahrzeiten nicht verlängerten. Beim Planungsbericht zu den Naturgefahren wird der grosse Projektüberhang zu reden geben.
Klare Fronten zwischen Stadt und Land dürfte es beim Planungsbericht zum Finanzausgleich geben. Die Stadt hat bereits mitgeteilt, dass sie die geplanten Anpassungen ablehne, weil sie unter dem Strich weniger erhalten würde als bislang - dies obwohl ihre Zentrumslasten stärker abgegolten werden sollen. (sda)