Die Luzerner Gemeinden können die Gelder, die sie bis Ende 2011 für nicht erstellte Schutzräume eingenommen haben, vorderhand behalten. Der Kantonsrat hat am Montag in erster Lesung im Sinne der Regierung das Zivilschutzgesetz revidiert.
Die Revision sei ein kleiner Wurf, sagte Armin Hartmann (SVP), Sprecher der vorberatenden Kommission. Sie bringe aber eine Lösung, mit der alle Beteiligten leben könnten. Hartmann bezeichnete die Neuerung deshalb als gut schweizerischen Kompromiss.
Anlass der Revision war die Reorganisation des Zivilschutzes durch den Bund. Davon betroffen sind auch die Ersatzbeiträge für Schutzräume. Diese Abgabe muss von Bauherren bezahlt werden, die keine Schutzräume erstellen müssen, weil in einer Gemeinde bereits genügend Schutzplätze vorhanden sind.
Das neue Bundesrecht sieht vor, dass die Abgaben nicht mehr an die Gemeinden gehen, sondern an die Kantone. Damit soll ein innerkantonaler Ausgleich ermöglicht werden. Ein Kanton kann dank den Geldern in Gemeinden, in denen wenig gebaut wird und die nicht genügend Schutzräume haben, für ausreichend öffentliche Schutzräume sorgen.
Der Kanton Luzern muss deshalb festlegen, was mit den Abgaben passiert, die vor 2012 an die Gemeinden geflossen sind. Der Kantonsrat ist dabei am Montag dem Regierungsrat gefolgt.
Die Kantonsregierung hatte vorgeschlagen, dass die Ersatzbeiträge noch für 15 Jahre bei den Gemeinden verbleiben sollen. In der Vernehmlassung war die Alternative, dass die kommunalen Gelder sofort an den Kanton zu überweisen wäre, durchgefallen.
Gelder aus dem kantonalen Topf erhält eine Gemeinde gemäss des revidierten Gesetzes erst, wenn ihr eigener erschöpft ist. Die Gemeinden können die von ihnen verwalteten Ersatzabgaben zudem nicht nach Belieben ausgeben, sondern nur auf Gesuch hin mit Bewilligung des Kantons.
Die bürgerlichen Fraktionen waren mit der Vorlage nur bedingt zufrieden, stimmten dem Kompromiss aber zu. Die Linke dagegen beantragte, die Vorlage zur Überarbeitung an die Regierung zurückzuweisen.
Das Zivilschutzwesen müsse kantonalisiert werden, sagte Hans Stutz (Grüne). Die Vorlage der Regierung beinhalte kostspielige Doppelspurigkeiten, die später zu Friktionen führen könnte. Martin Krummenacher (SP) warf den Gemeinden vor, untereinander zu wenig solidarisch zu sein.
Regierungsrätin Yvonne Schärli sagte, in der Vorlage gehe es nur um die Ersatzbeiträge. Es wäre deshalb falsch, wenn das Parlament eine Kantonalisierung des Zivilschutzes in diesem Zusammenhang verlange.
Der Kantonsrat sprach sich deutlich gegen eine Rückweisung der Vorlage aus und lehnte ebenfalls klar von links eingebrachte Änderungsanträge ab. Einer von diesen sah vor, dass die Gemeinden schon in fünf Jahren die Gelder an den Kanton überweisen sollten.
In der Gesamtabstimmung nach erster Lesung wurde das neue Regime zur Verwendung der Ersatzbeiträge mit 88 zu 23 Stimmen gutgeheissen.
So haben die Parlamentarier abgestimmt.
(sda)