KANTONSSPITAL UND PSYCHIATRIE: Mitsprache der Angestellten in Luzerner Kliniken

Seit 2008 sind das Kantonsspital sowie die Luzerner Psychiatrie als öffentlich-rechtliche Anstalten verselbstständigt. Zeitgleich wurde für beide Institutionen je ein Personalreglement in Kraft gesetzt. Darin sind auch die Mitsprache der Angestellten und die Zusammenarbeit mit den Verbänden geregelt.

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Regina Schranz ist «Fachangestelle Gesundheit» in Ausbildung im Kantonsspital Luzern. Bild Philipp Schmidli/Neue LZ

Regina Schranz ist «Fachangestelle Gesundheit» in Ausbildung im Kantonsspital Luzern. Bild Philipp Schmidli/Neue LZ

Aus einer Medienmitteilung vom Montag geht hervor, dass die Mitsprache der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in beiden Betrieben in einem Mitwirkungsstatut festgelegt ist. Dieses sieht zur Wahrung der betrieblichen Mitwirkungsrechte unter anderem die Schaffung je einer Personalkommission vor. Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch die Mitarbeitenden in einem innerbetrieblichen Wahlverfahren.

Die Direktionen des Luzerner Kantonsspitals (LUKS) und der Luzerner Psychiatrie (lups) verpflichten sich gegenüber der Personalkommission über geplante wichtige Änderungen sowie betriebliche und berufliche Angelegenheiten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Mitarbeitenden rechtzeitig zu informieren.

Dazu wird es zwischen den Direktionen und den Personalkommissionen regelmässige Kontakte geben. Die Personalkommissionen sollen in beiden Betrieben noch in diesem Jahr gewählt werden, wie aus der Mitteilung weiter hervorgeht.

Zwischen den Personalorganisationen und den Organen des Luzerner Kantonsspitals und der Luzerner Psychiatrie wurden betreffend sozialpartnerschaftlicher Zusammenarbeit erste Gespräche geführt. Beide Seiten seien gewillt - im Interesse der Luzerner Bevölkerung und der Mitarbeitenden der Betriebe - eine gute Zusammenarbeit zu pflegen.

Die Zusammenarbeit zwischen LUKS, lups und den Personalverbänden der Arbeitsgemeinschaft Luzerner Personalverbände (ALP) wurde mit einer Vereinbarung besiegelt.

Die ALP hat für den künftigen Informationsaustausch ein ständiges «Sekretariat Gesundheit» eingerichtet. Die Vereinbarung mit den Personalorganisationen tritt auf den 1. September 2008 in Kraft.

kst