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Luzern
Er hat die Frauen in seinem Auto sexuell genötigt, belästigt und in einem Fall gar vergewaltigt: Das Luzerner Kantonsgericht hat im letzten Juli einen Taxifahrer wegen sexueller Übergriffe zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Es untersagte dem Beschuldigten zudem für die Dauer von fünf Jahren, Taxifahrten anzubieten oder durchzuführen.
Zur Last gelegt wurden dem heute 47-jährigen Beschuldigten sechs Fälle aus den Jahren 2010, 2012 und 2016. Darunter die Vergewaltigung einer australischen Austauschstudentin (Artikel vom 25. Juli 2019). Der Pakistani, der seit über 20 Jahren in der Schweiz lebt, zog den Fall ans Bundesgericht weiter.
Das Kantonsgericht hatte den Mann der mehrfachen versuchten schweren Körperverletzung schuldig gesprochen. Der Taxifahrer hatte jahrelang ungeschützten Sex, obwohl er HIV-positiv war. Nicht einmal seine jetzige dritte Gattin wusste von der Erkrankung. Für das Gericht steht fest: Der Beschuldigte hatte eine HIV-Infektion seiner Ehefrau bewusst in Kauf genommen. Weder die jetzige dritte Gattin noch die Studentin wurden angesteckt.
Vor dem Bundesgericht argumentierte der Beschuldigte, eine HIV-Infektion stelle keine schwere Körperverletzung dar. Mit «entsprechenden Medikamenten» würden betroffene Personen mittlerweile nichts an Lebensqualität einbüssen. Ergo beantragte er einen Freispruch in diesem Punkt.
Weiter kritisierte der Beschuldigte, die Vorinstanz habe seine Strafempfindlichkeit zu wenig stark berücksichtigt. Seine Ehefrau sei mit dem siebten Kind schwanger, benötige sein Einkommen und auch seine Hilfe bei der Kinderbetreuung. Zu wenig Rechnung getragen habe man auch dem Umstand, dass er durch die Ausweis- und Schriftensperre in seiner Freiheit eingeschränkt gewesen sei. Er habe seine Eltern in Pakistan vor ihrem Tod nicht mehr besuchen können. Alles in allem verlangte er eine Halbierung der Freiheitsstrafe auf drei Jahre, wovon nur ein Jahr abzusitzen sei.
Mit seinen Argumenten fand der Pakistani vor der Bundesrichterin und den beiden Bundesrichtern kein Gehör. Wie der am Montag veröffentlichte Entscheid zeigt, weisen sie die Beschwerde ab und überbinden ihm die Gerichtskosten von 3000 Franken. Die höchste Instanz sieht den Tatbestand der schweren Körperverletzung erfüllt. Entscheidend sei, «dass eine unbehandelte HIV-Infektion tödlich verläuft und die Krankheit nicht heilbar ist».
Ferner habe die Vorinstanz sowohl die familiäre Situation wie auch die Ausweis- und Schriftensperre genügend berücksichtigt. Das Kantonsgericht habe den Hinschied der Eltern bei der Berechnung der Strafe beachtet, aber auch dargelegt, dass der Kontakt des Beschuldigten zu seiner Familie in Pakistan sei schon vor der Ausweis- und Schriftensperre «marginal» gewesen sei. Er habe via Telefon und Computer mit diesen habe kommunizieren können.
Zum Urteil 6B_1225/2019 vom 8. April 2020 geht es hier.