Kommentar
Einbindung des Luzerner Kantonsrates in Krisenzeiten: Das Parlament muss seine Kontrollfunktion ausüben können

Die Luzerner Regierung will lediglich prüfen, wie das Parlament in Krisenzeiten besser eingebunden werden kann. Das reicht nicht. Corona hat die Schwachstellen aufgezeigt. Es ist Zeit, sie zu beheben.

Dominik Weingartner
Dominik Weingartner
Drucken

Es ist ein jüngst oft zitiertes, aber durchaus problematisches Bonmot: Krisenzeiten sind Zeiten der Exekutive. Das stimmt sicherlich bis zu einem gewissen Punkt. In einer Krise ist es zum Teil notwendig, dass politisch Verantwortliche rasch handeln und dringend notwendige Massnahmen in die Wege leiten können. Aber es ist problematisch, weil das Parlament als Vertretung des Volkes auch in einer Krise in der Lage sein muss, das Regierungshandeln zu kontrollieren.

Ein Zustand, wie ihn der Kanton Luzern im Frühling 2020 erlebt hat, darf nicht wieder eintreten. Die Sessionen des Kantonsrates wurden abgesagt, Parlamentarier beklagten sich darüber, dass niemand genau wisse, was die Regierung eigentlich genau mache und was ihre Überlegungen dabei seien. Gerade Kantonsräte von Parteien, die nicht in der Regierung vertreten sind, hatten Probleme, an Informationen zu kommen.

Das ist aus demokratischer Sicht höchst problematisch. Das Parlament ist das wichtigste Aufsichtsorgan über die Regierung. Es muss sichergestellt werden, dass es Zugang zu wichtigen Informationen hat ­– gerade in Krisenzeiten. Dass im aktuell gültigen Pandemieplan des Kantons der Kantonsrat mit keinem Wort erwähnt wird, ist ein unhaltbarer Zustand. Es ist dringend notwendig, Prozesse zu definieren, wie das Parlament in die politische Arbeit während einer Krise eingebunden werden kann. Die Coronakrise hat die Schwachstellen deutlich aufgezeigt. Es ist Zeit, sie zu beheben.