Kommentar
Personal des Luzerner Kantonsspitals braucht schnell Klarheit

Das Luzerner Kantonsspital wird am 1. Juli von einer öffentlich-rechtlichen Anstalt in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft umgewandelt. Unklar ist, zu welchen Bedingungen die rund 7300 Angestellten künftig angestellt sein werden. Die Regierung sollte die offenen Fragen schnell klären.

Lukas Nussbaumer
Lukas Nussbaumer
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Ab dem 1. Juli gilt für die rund 7300 Mitarbeitenden des Kantonsspitals nicht mehr das Personalrecht des Kantons, sondern das Obligationenrecht. Grund ist die Umwandlung eines der grössten Arbeitgeber der Zentralschweiz von einer öffentlich-rechtlichen Anstalt in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft. Eine solche erleichtert gemäss der Luzerner Regierung künftige Kooperationen mit anderen Spitälern. Eine Sicht, die der Kantonsrat zwei Mal geteilt hat.

Bedenkenlos abgesegnet haben die Volksvertreter das Vorhaben der Regierung allerdings nicht. So hat es einigen politischen Druck gebraucht, damit ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ausgehandelt wird – auch für die bei der Luzerner Psychiatrie beschäftigten Leute. Was die Angestellten der beiden Organisationen von einem GAV halten, entscheidet sich in der zweiten Jahreshälfte. Bis zum allfälligen Inkrafttreten eines GAV gilt ein Übergangsregelung, die dem Personal die bisherigen Anstellungsbedingungen garantiert.

Unschön ist, dass die Mitarbeitenden nicht wissen, zu welchen Konditionen sie bei einem Nein zum GAV beschäftigt werden. Offen ist zudem, was passiert, wenn das Spitalpersonal den GAV bejaht und die Psychiatrieangestellten Nein sagen. Die Regierung kann diese offenen Fragen jederzeit beantworten. Bis spätestens Ende Jahr muss sie das aufgrund eines Vorstosses ohnehin tun. So lange sollte sie allerdings nicht warten – das Personal braucht schnell Klarheit.