KONKORDATE: Luzern will bei Hochschulpolitik mitreden können

Luzern soll als Universitäts- und Hochschulkanton bei der Koordination der Hochschulpolitik zwischen Bund und Kantonen mitreden und mitentscheiden können. Der Regierungsrat hat am Montag dem Parlament den Beitritt zum Hochschulkonkordat beantragt.

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Das Gebäude der Universität und der Pädagogischen Hochschule in Luzern. (Bild: Dominik Wunderli / Neue LZ)

Das Gebäude der Universität und der Pädagogischen Hochschule in Luzern. (Bild: Dominik Wunderli / Neue LZ)

Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hatte das neue Konkordat im letzten Sommer verabschiedet. Inhaltlich wird es von dem von den eidgenössischen Räten 2011 beschlossenen Hochschulförderungs- und koordinationsgesetz bestimmt.

Das Konkordat sieht als Organe der Hochschulpolitik eine Plenarversammlung und einen Hochschulrat vor. Im Hochschulrat sollen neben den zehn Universitätskantonen vier weitere Kantone vertreten sein.

Verzicht ist für Luzern keine Option

Mit einem Beitritt zum Konkordat schafft sich ein Kanton die Möglichkeit, in den Organen mitwirken zu können. Ein Verzicht sei für Luzern als Standort einer Universität, einer Fachhochschule und einer Pädagogischen Hochschule keine Option, erklärt Bildungsdirektor Reto Wyss in einer Mitteilung.

Die Finanzierungsgrundlagen und die strategische Entwicklung des Schweizer Hochschulwesens würden in den Gremien des Konkordates gestaltet, schreibt der Luzerner Regierungsrat. Mit einem Beitritt könne sich Luzern eine Mitsprache sichern.

Das Hochschulkonkordat tritt in Kraft, wenn ihm mindestens 14 Kantone, darunter acht Universitätskantone, beigetreten sind. Volk und Stände hatten 2006 in einer Abstimmung entschieden, dass der Bund und die Kantone gemeinsam für eine koordinierte Hochschulpolitik sorgen sollen.

Bund und Kantone erfüllen Verfassungsauftrag

Artikel 63 a der Bundesverfassung, der im Mai 2006 von Volk und Ständen angenommen wurde, bestimmt, dass Bund und Kantone gemeinsam für die Koordination im Hochschulbereich sorgen. Zur Erfüllung dieses Verfassungsauftrags haben die eidgenössischen Räte im September 2011 das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) erlassen.
Darauf gestützt sollen ein Hochschulkonkordat und eine Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen geschaffen werden, welche die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich regeln und sicherstellen sollen. Diese soll vor allem durch die Schaffung von gemeinsamen Organen von Bund und Kantonen gewährleistet werden: der Hochschulkonferenz, der Rektorenkonferenz der Hochschulen und dem Akkreditierungsrat mit der Akkreditierungsagentur.
(sda)