Startseite
Zentralschweiz
Luzern
Der Bundesrat erhöht den Druck auf Kantone wie Luzern oder Zug: Er will die schwarzen Listen säumiger Prämienzahler abschaffen. Der Nutzen der Listen sei nicht nachgewiesen. Die Luzerner SP fühlt sich bestätigt.
Wer seine Krankenkassenprämie nicht bezahlt und erfolglos betrieben wurde, landet in gewissen Kantonen auf der sogenannten schwarzen Liste. Diese Personen haben nur noch Anspruch auf Notfallbehandlungen. Sinn dieser Regelung ist es, Druck auszuüben. Doch nirgends ist definiert, wann ein Notfall vorliegt. Listen für säumige Prämienzahler kennen heute die Kantone Aargau, Luzern, Zug und Thurgau. Der St.Galler Kantonsrat hat kürzlich für deren Abschaffung gestimmt.
Für den Bundesrat ist klar: Diese schwarzen Listen müssen abgeschafft werden. Das hat er am Mittwoch in einer Stellungnahme zuhanden der Gesundheitskommission des Ständerates beschlossen. Diese hatte letztes Jahr eine Gesetzesrevision angestossen. In der Mitteilung heisst es, der Nutzen der Listen habe nie nachgewiesen werden können. Hingegen könne die medizinische Grundversorgung von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen beeinträchtigt werden, gibt der Bundesrat zu bedenken.
In der Zentralschweiz führen einzig die Kantone Zug und Luzern schwarze Listen. Die Luzerner SP bekämpft diese seit Jahren vehement. Parteipräsident David Roth sagt auf Anfrage: «Die Haltung des Bundesrats ist sehr erfreulich, aber wenig überraschend. Verschiedene Auswertungen haben gezeigt, dass Listen säumiger Prämienzahler nichts bringen.» Auch deshalb seien sie von verschiedenen Kantonen abgeschafft worden. Nach Ansicht von Roth sind die Listen gesundheitsgefährdend. «Es kommt immer wieder vor, dass Leute unverschuldet auf der schwarzen Liste landen, weil sie die Krankenkassenprämien nicht zahlen können.»
Gemäss David Roth braucht es andere Mittel, um sicherzustellen, dass die Krankenkassenprämien bezahlt werden – nämlich «eine anständige Prämienverbilligung». Der SP-Präsident erwartet von der Luzerner Regierung, dass sie nun rasch handelt und die schwarze Liste abschafft:
«Man muss nicht auf ein Verbot warten, um das Richtige zu tun.»
Dass der Kanton Luzern die schwarze Liste von sich aus abschafft, ist nicht zu erwarten. Das Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) verweist auf Anfrage auf einen Kantonsratsentscheid vom Oktober 2018. Damals habe sich der Rat für die Beibehaltung ausgesprochen.
Im Kanton Luzern sind aktuell 4722 Personen auf der Liste säumiger Prämienzahler. Das GSD betont, es sei die klare Absicht des Gesetzgebers, dass nur zahlungsunwillige Personen erfasst werden, nicht zahlungsunfähige. Deshalb würden Empfänger von wirtschaftlicher Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen sowie Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nicht auf der Liste aufgeführt.
Das GSD ist überzeugt, dass die schwarze Liste den Druck auf die säumigen Prämienzahler erhöht, die Rechnungen zu begleichen. «Letztlich geht es um Missbrauchsbekämpfung.» Zahlen die Versicherten die Krankenkassenprämien nicht, muss die öffentliche Hand einspringen. Die Zahlungen stiegen in den letzten Jahren kontinuierlich. Hatten die Kantone 2014 noch Zahlungen in der Höhe von 3,75 Millionen Franken an die Krankenkassen zu leisten, betrugen diese im vergangenen Jahr bereits 8,52 Millionen Franken.
Von der Zuger Gesundheitsdirektion war am Mittwochnachmittag keine Stellungnahme erhältlich. In Zug sind gemäss Angaben des Kantons aktuell 602 Personen auf der schwarzen Liste erfasst. Davon seien 380 nach wie vor im Kanton wohnhaft, die anderen seien weggezogen.
Der Zuger Gesundheitsdirektor Martin Pfister setzte sich im vergangenen Jahr gegenüber der Gesundheitskommission des Ständerats für die schwarze Liste ein. Dass das Instrument sein Ziel verfehlen würde, bezweifelte er in einer Stellungnahme vom letzten Oktober. Weiter erklärte er, der Kanton stelle ein «sehr umfangreiches Hilfsangebot» bereit. Und schliesslich seien die Listen ein «wichtiges Signal» an alle, die ihrer «Zahlungspflicht ordnungsgemäss nachkommen».
Nach der Vernehmlassung krebste die Kommission zurück. Sie argumentierte, aus Rücksicht auf den Föderalismus soll es Kantonen erlaubt bleiben, Listen säumiger Prämienzahler zu führen. Doch nun geht der Bundesrat mit seiner Haltung einen Schritt weiter. Einig sind sich Bundesrat und Kommission, dass Minderjährige nicht mehr haftbar gemacht werden sollen, wenn ihre Eltern die Krankenkassenprämien nicht bezahlen. Auch sollen diese nicht mehr auf den schwarzen Listen erscheinen. Entscheiden muss letztlich das Parlament.
Gegen die schwarze Liste sprach sich auch die Ethikkommission der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften aus. Bund und Kantone müssten ihren Umgang mit säumigen Prämienzahlern überprüfen, kam die Kommission in einer Studie zum Schluss. Gerade bei Infektionskrankheiten führe ein eingeschränkter Zugang zu medizinischen Leistungen zur Weiterverbreitung der Krankheit. Sperren bei Leistungen seien somit nicht nur ein Problem für die Betroffenen selbst, sondern auch eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit. Solche Massnahmen seien aber auch aus ethischen Gründen nicht vertretbar.