KRANKENKASSEN: Die Prämienverbilligung wird neu geregelt

Wer 2014 für die Krankenkasse eine Prämienverbilligung erhalten möchte, muss das Gesuch bereits bis Ende Oktober 2013 bei der Ausgleichskasse Luzern einreichen. Wer bisher schon von einer Prämienverbilligung profitierte, erhält ein vorausgefülltes Anmeldeformular zugeschickt.

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Gesuche für eine Prämienverbilligung müssen bereits am 31. Oktober des Vorjahes eingereicht werden. (Bild: Archiv Neue LZ)

Gesuche für eine Prämienverbilligung müssen bereits am 31. Oktober des Vorjahes eingereicht werden. (Bild: Archiv Neue LZ)

Bislang mussten Gesuche für einen Zuschuss zu den Krankenkassenprämien bis Ende April des Prämienjahres eingereicht werden. Wie die Ausgleichskasse Luzern am Montag mitteilte, wurde die Frist auf den 31. Oktober des Vorjahres vorverschoben.

Starke Vereinfachung für bisherige Bezüger

Wer in den letzten zwei Jahren bereits eine Prämienverbilligung erhielt, wird in den nächsten Tagen ein bereits ausgefülltes Formular im Briefkasten finden. Er muss dieses nur noch mit dem Datum versehen, unterschreiben und fristgerecht zurückschicken.

Wer neu eine Prämienverbilligung möchte, kann das Formular bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde beziehen oder dieses im Internet bei der Ausgleichskasse Luzern (www.ahvluzern.ch) herunterladen. Die Ausgleichskasse richtete eine Hotline ein (041 375 08 88).

Fast ein Drittel ist bezugsberechtigt

Die Gesuche werden zentral bei der Ausgleichskasse Luzern bearbeitet. Anspruch auf eine Verbilligung hat, wenn für die Krankenkassenprämien mehr als ein bestimmter Einkommensanteil bezahlt werden muss.

Die Zuschüsse werden neu nicht mehr den Versicherten ausbezahlt, sondern direkt den Krankenkassen. 2012 haben im Kanton Luzern über 123'000 Personen eine Prämienverbilligung erhalten, was 32 Prozent der Wohnbevölkerung entspricht.

(sda)