Für die Verbilligung der individuellen Krankenkassenprämien stellt der Kanton Luzern 2014 rund 169 Millionen Franken bereit. Das sind 3,9 Mio. Fr. weniger als im laufenden Jahr.
Mit der Änderung des Prämienverbilligungsgesetztes im Juli 2013 kommt es zudem zu zahlreichen Neuerungen, wie die Luzerner Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte.
Der Antrag auf Prämienverbilligung muss neu bis am 31. Oktober im Vorjahr eingereicht werden, statt wie bisher bis Ende April des Prämienjahrs. Verspätet eingereichte Gesuche werden anteilmässig berücksichtigt.
Die Gesuche um Prämienverbilligung werden zentral bei der Ausgleichskasse Luzern bearbeitet. Die Prämienverbilligung fliesst neu direkt an die Krankenversicherungen und wird nicht mehr an die Versicherten ausbezahlt.
Ob jemand Anspruch auf eine Verbilligung hat, errechnet sich neu aus dem Reinvermögen und dem Nettoeinkommen. Damit könne die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betroffenen besser ermittelt und die Mittel gezielter verteilt werden, heisst es in der Mitteilung.
Für die Summe der individuelle Prämienverbilligung im Kanton Luzern kommt hauptsächlich der Bund mit 107 Mio. Fr. auf. Weiter beteiligen sich Kanton und Gemeinden mit je 31 Mio. Fr.
Daneben verbilligt der Kanton die Krankenkassenprämien indirekt zusätzlich, in dem er mindestens die Hälfte jeder Spitalrechnung für stationäre Behandlungen übernimmt. 2012 bezahlte Luzern rund 64'000 Rechnungen mit einem Total von rund 275 Mio. Fr. (sda)