Das Amtsstatthalteramt Luzern hat einen Autofahrer mit einer bedingten Geldstrafe und einer Busse von 800 Franken bestraft. Der Mann steuerte sein Auto auf der A14 mit einem dreijährigen Kind auf dem Schoss.
Der Autofahrer ist der Polizei im vergangenen Dezember auf der A14 von Gisikon in Richtung Luzern wegen seinem Fahrstil aufgefallen. Der Fahrer wechselte unkontrolliert mehrmals den Fahrstreifen und befuhr den Pannenstreifen.
Bei einer Kontrolle stellte die Polizei fest, dass der Lenker sein 3-jähriges Kind auf dem Schoss hatte. «Das Kind war unruhig – ich wollte meinen Sohn so beruhigen», gab der Mann der Polizei zu Protokoll.
Das Amtsstatthalteramt bestrafte den Autofahrer wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeuges und Mitführens eines nicht gesicherten Kindes mit einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 70 Franken und 800 Franken Busse. Nebst der Busse für diese grobe Verkehrsregelverletzung hat der Mann die amtlichen Kosten zu tragen. Das Urteil ist rechtskräftig, wie die Strafuntersuchungsbehörden mitteilen.
scd