Löhne
Knatsch um die Einkünfte des Krienser Stadtrats ist definitiv beigelegt

Der Krienser Einwohnerrat hat die neuen Reglemente zum Dienstverhältnis und den Renten der Exekutive gutgeheissen.

Stefan Dähler
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Lange schwelte in Kriens der Streit um die Nebeneinkünfte des Stadtrats. Am Donnerstag ging es nun ganz schnell. Praktisch diskussionslos genehmigte der Einwohnerrat in zweiter Lesung die neuen Reglemente über das Dienstverhältnis und die Renten der Stadtratsmitglieder. Beide wurden einstimmig angenommen.

Der Krienser Stadtrat bei seiner ersten Sitzung nach den Wahlen 2020. Von links nach rechts: Marco Frauenknecht (SVP), Cla Büchi (SP), Maurus Frey (Grüne), Stadtpräsidentin Christine Kaufmann (CVP), Roger Erni (FDP) und Stadtschreiber Guido Solari.

Der Krienser Stadtrat bei seiner ersten Sitzung nach den Wahlen 2020. Von links nach rechts: Marco Frauenknecht (SVP), Cla Büchi (SP), Maurus Frey (Grüne), Stadtpräsidentin Christine Kaufmann (CVP), Roger Erni (FDP) und Stadtschreiber Guido Solari.

Bild: Dominik Wunderli (Kriens, 2. September 2020)

Die neuen Reglemente sehen unter anderem vor, dass Verdienste aus Nebentätigkeiten, die mit dem Amt zusammenhängen, künftig der Stadt zugutekommen. Die Stadtratspensen betragen weiterhin insgesamt 400 Stellenprozente, wobei die Mitglieder diese bei Bedarf flexibel untereinander aufteilen können. Weiter sollen abtretende Stadträte keine jährlichen Renten, sondern von der Amtsdauer abhängige Abgangsentschädigungen erhalten, wodurch die Stadt finanziell entlastet würde. Letztere wurden aufgrund einer Forderung des Einwohnerrats in der ersten Lesung nach zwölf Jahren gedeckelt. Die Austrittsleistungen betragen pro Person nun maximal rund 250'000 Franken. Gemäss erstem Vorschlag wären nach 16 Jahren im Amt über 320'000 Franken möglich gewesen.

Was passiert, wenn es wieder Streit gibt?

In der ersten Lesung ebenfalls zu reden gab das Schlichtungsverfahren, das zum Zuge kommt, sofern es im Stadtrat zu Streitigkeiten über die Höhe der Pensen kommt. Auf die zweite Lesung hin definierte der Stadtrat die Abläufe nun genauer. So müssten Entscheide über das Dienstverhältnis der Stadträte innerhalb des Gremiums mindestens mit dem Verhältnis 4 zu 1 gefällt werden. Wird diese Quote nicht erreicht, soll abschliessend die Kommission für Finanzen und Gemeindeentwicklung (KFG) entscheiden. Bei Entscheiden, die mit der nötigen Mehrheit gefällt wurden, könnte das unterlegene Stadtratsmitglied ein Schlichtungsverfahren durch die KFG verlangen.

Der Stadtrat ist gewillt, dass diese Bestimmungen nie angewendet werden müssen, wie er im Bericht und Antrag schrieb. Doch die Vergangenheit habe gezeigt, dass es Regelungen für den Streitfall brauche. Mit der Lösung zeigte sich das Parlament zufrieden. «Der Stadtrat hat die Änderungen zu unserer vollen Zufriedenheit umgesetzt», sagte etwa Martin Zellweger (SVP) namens der KFG. Ursula Wendelspiess (JCVP) fügte an: «Wir hoffen, dass nun Ruhe einkehrt und sich der Stadtrat auf die alltägliche Arbeit konzentrieren kann.»