Zwischen der Stadt Luzern und der Gemeinde Kriens herrscht dicke Luft. Grund: Unterschiedliche Vorstellungen, wie das Areal Mattenhof II bebaut werden soll.
Entsteht auf dem Krienser Areal Mattenhof II eine Saalsport-Halle oder eine andere «öffentliche Einrichtung von regionalem Interesse», darf dort als Mantelnutzung ein 80-Meter-Hochhaus gebaut werden. Wird auf den Bau einer solchen Einrichtung verzichtet, liegt die maximal erlaubte Gebäudehöhe bei 45 Metern. So schreibt es der Krienser Einwohnerrat in seiner neuen Ortsplanung vor. Der Regierungsrat hat diese am 15. April genehmigt. Die Beschwerdefrist läuft nächste Woche aus. Bislang sind keine Einsprachen eingegangen – wenn das so bleibt, wird sie rechtskräftig.
Zwei Beschwerden hat der Regierungsrat allerdings sistiert. «Diese wurden zurückgestellt und werden später behandelt», bestätigt Pascal Wyss vom kantonalen Rechtsdienst. Eine betrifft Mobilfunkantennen – die andere stammt von der Stadt Luzern. Letzteres ist brisant, denn die Stadt ist die Grundeigentümerin des 12 859 Quadratmeter grossen Areals Mattenhof II, das sich bei der S-Bahn-Haltestelle Kriens-Mattenhof befindet. Zum Inhalt der Beschwerde äussern sich weder die Stadt noch die Gemeinde Kriens – sie verweisen auf das noch laufende Verfahren. Wie unsere Zeitung allerdings aus mehreren unabhängigen Quellen weiss, stört sich die Stadt Luzern an der Verknüpfung der maximalen Gebäudehöhe mit der Bedingung, eine öffentliche Einrichtung zu bauen.