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Luzern
Die zwei alten Gleisquerungen zwischen Kriens und Horw haben ausgedient. Die Beschwerdeführer wollen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Schliessung gutheisst, nicht anfechten.
Die Aufhebung der beiden Bahnübergänge Wegmattstrasse und Krienser-/Horwerstrasse ist definitiv. Die Beschwerdeführer haben am Mittwoch entschieden, auf einen Gang vor das Bundesgericht zu verzichten, wie sie auf Anfrage unserer Zeitung bekanntgeben.
Damit bleibt es beim Verdikt des Bundesverwaltungsgerichts. Letzteres hat kürzlich entschieden, dass die Stilllegung der Übergänge zwischen Kriens und Horw durch die Zentralbahn rechtens war – und damit eine Beschwerde der Stadt Kriens, des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS) und einer Privatperson abgewiesen. Das Gericht kam zum Schluss, «dass das Interesse an der Vermeidung von Unfällen gegenüber jenem an der Bewahrung» des Fuss- und Velowegnetzes «überwiegt», wie es im Urteil heisst (wir berichteten).
«Wir bedauern, dass es sich primär um eine sicherheitstechnische Beurteilung handelt. Die Frage der Lebensräume und der durchtrennten Lebensadern erhielt weniger Gewicht», sagt der Krienser Bauvorsteher Maurus Frey (Grüne):
«Die Chance, dass das
Bundesgericht das anders beurteilt, betrachten wir aber als gering.»
Der Stadtrat will sich nun auf anderem Weg für die Vernetzung der betroffenen Quartiere einsetzen. «Unser Ziel ist nun, in Kooperation mit der Gemeinde Horw Verbesserungen zu erzielen», sagt Frey. Eine Möglichkeit wäre der Bau eines Ersatzübergangs im Bereich Krienser-/Horwerstrasse. Eine Machbarkeitsstudie wurde bereits erstellt, diese Lösung wäre aber sehr aufwendig. Eine andere Idee ist, bei der Unterführung Wegmatt in Horw, die Situation für Velofahrer zu verbessern. Bei der Zufahrt gilt derzeit teils ein Fahrverbot.
Ähnlich klingt es beim VCS. «Die Sicherheit steht im Urteil derart stark im Vordergrund, dass wir befürchten, dass das Bundesgericht in dasselbe Fahrwasser gerät», sagt Michael Töngi, Präsident des VCS Luzern.
Zudem spiele auch der Zeitfaktor eine Rolle, so Töngi. «Wir haben 18 Monate auf das Urteil gewartet.» Mit einem Weiterzug würde der Rechtsstreit noch länger dauern. «Wir konzentrieren uns nun darauf, die Situation bei den bestehenden Übergängen zu verbessern.» Auch die Privatperson werde das Urteil gemäss Töngi nicht weiterziehen.