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Der Krienser Einwohnerrat steht den geplanten Massnahmen zur Sanierung der Stadtfinanzen positiv gegenüber. Ganz einig ist man sich aber nicht.
Neben dem Budget wurden am Donnerstag im Krienser Einwohnerrat weitere Finanzvorlagen behandelt: die Wiedereinführung der Nachkommen-Erbschaftssteuer und die Einführung eines Finanzhaushaltreglements mit Schuldenbremse. Da es sich in beiden Fällen um die erste von zwei Lesungen handelte, kam es noch zu keiner Schlussabstimmung. Die Debatte zeigte aber auf, dass beide Vorlagen mehrheitsfähig sind. Wobei die Nachkommen-Erbschaftssteuer umstrittener sein dürfte als das Finanzhaushaltreglement.
Grundsätzlich für die Einführung der Nachkommen-Erbschaftssteuer sprachen sich die Grüne/GLP-, SP- und CVP-Fraktion aus. SVP und FDP lehnen diese ab. Die Steuer wurde 2002 aufgrund einer Initiative der SVP abgeschafft. «Wir sind der Meinung, dass dieser Entscheid nach wie vor gelten soll», sagte Martin Zellweger (SVP). Wegen der prekären finanziellen Lage der Stadt will der Stadtrat die Steuer wieder einführen. Sie soll gemäss Finanzplan ab 2022 rund 200'000 Franken pro Jahr einbringen. Der Freibetrag liegt bei 100'000 Franken pro Nachkomme.
«Das Erbe wird als Einnahme und Vermögen bereits besteuert», sagte FDP-Fraktionschef Beat Tanner. Er mahnte, dass Erben von Immobilien oder KMU Probleme kriegen könnten, die Steuer zu bezahlen. Michèle Albrecht (CVP) antwortete, dass Betroffene im Schnitt rund 1000 Franken an Nachkommen-Erbschaftssteuer bezahlen müssten, was kaum ein Problem darstellen dürfte. «Es ist ein Privileg, mehr als 100'000 Franken zu erben.» Stadtpräsidentin Christine Kaufmann (CVP) fügte hinzu, dass auch wohlhabende Gemeinden wie Meggen oder die Stadt Luzern die Steuer kennen. Es sei nicht zu befürchten, dass wegen dieser reiche Leute wegziehen.
Dass Kriens ein Finanzhaushaltreglement braucht, wurde von keiner Fraktion bestritten. Schliesslich hat die Stadt Schulden von über 200 Millionen Franken. Bei dieser Vorlage ist die Skepsis von linker Seite grösser. «Die Schuldenbremse ist sehr strikt, das könnte zu einem Investitionsstau führen», sagte Cyrill Zosso (Grüne). In der Detailberatung wurde unter anderem ein Antrag überwiesen, der fordert, dass notwendige Investitionen weiter möglich sein müssen und durch Landverkäufe finanziert werden können.
Das Finanzhaushaltreglement sieht vor, dass die Rechnungen der letzten fünf Jahre sowie die Budgets der nächsten fünf Jahre zusammengezählt ausgeglichen sein müssen. Schliesst eine Rechnung schlechter ab als budgetiert, müssen 50 Prozent des Fehlbetrags innerhalb von fünf Jahren kompensiert werden. Schliesst eine Rechnung besser ab, müssen 50 Prozent des Mehrertrags für den Schuldenabbau verwendet werden.