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Luzern
Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Drogenhändler zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der 33-Jährige hat als Bandenmitglied im Raum Luzern berufsmässig mit Kokain gehandelt. Das am Dienstag publizierte Urteil ist rechtskräftig.
Das Gericht sprach den aus Nigeria stammende Mann mehreren Drogendelikten sowie Verstössen gegen das Ausländerrecht schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von sechs Jahren beantragt, die Verteidigung plädierte für eine teilbedingte dreijährige Strafe. An die Strafe werden 830 Tage Untersuchungshaft und vorzeitiger Strafvollzug angerechnet.
Der Verurteilte hatte gemäss des Urteils in den Jahren 2014 und 2015 fast 2,2 Kilogramm Kokain erworben und davon über ein Kilogramm an Dealer verkauft. Die Staatsanwaltschaft war von einer grösseren Menge ausgegangen, doch kam das Gericht zum Schluss, dass die eingeklagte Menge nicht vollständig nachgewiesen werden konnte. Zudem sind geringfügigere, zur Anklage gebrachte Tatbestände verjährt.
Die Rolle des Verurteilten war die des Zwischenhändlers. Er habe sich im Handel auf einer mittleren Hierarchiestufe befunden, schreibt das Kriminalgericht. Er sei professionell und organisiert vorgegangen und habe häufig und regelmässig delinquiert, was als verwerflich zu bezeichnen sei. Den erwirtschafteten Gewinn beziffert das Kriminalgericht auf 20'000 Franken. (sda)