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Im Prozess um das Tötungsdelikt von Hohenrain haben am Donnerstag zwei Beschuldigte erklärt, es tue ihnen leid, was im August 2009 vorgefallen sei. Beiden Männern, die seit Jahren in der Schweiz leben und hier ihre Familie haben, befürchten neben einer Strafe auch eine Wegweisung aus der Schweiz.
Der Prozess wird am Freitag mit einer erneuten Beweisaufnahme und einer Zeugenbefragung fortgesetzt. Zwei der drei Beschuldigten hielten am Donnerstag nach dem Abschluss der Parteienvorträge ihr Schlusswort. Der dritte Beschuldigte wird sich am Freitag äussern.
In einer Sommernacht vor über sieben Jahren waren bei Hohenrain vier junge Brasilianer von den drei Beschuldigten angegriffen worden. Ein 24-jähriger brasilianischer Landwirtschaftspraktikant wurde dabei erstochen. Als Täter kommen je nach Darstellung ein 30-jähriger Kosovare oder ein 35-jähriger Mazedonier in Frage.
Der dritte Beschuldigte, ein 25-jähriger Kosovare, hatte den Angriff ausgelöst, weil er sich für einen Faustschlag, den er zuvor in Hochdorf von einem Brasilianer erhalten hatte, revanchieren wollte. Er sagte am Donnerstag, es tue ihm sehr leid, was passiert sei. Zu den verschiedenen Verkehrsdelikten, wegen denen er ebenfalls angeklagt ist, sagte er, er sei daran, sich zu ändern und nehme sich zusammen.
Auch der 35-jährige Mazedonier sagte, dass es ihm leid tue. Gleichzeitig betonte er, dass nicht er es gewesen sei, der dem Opfer den Messerstich verpasst habe.
Die Verteidiger dieser beiden Beschuldigten hatten zuvor dem Gericht die über das Strafrecht hinausgehenden Konsequenzen einer Verurteilung aufgezeigt. Der Verteidiger des Mazedoniers sagte, es gehe nicht nur um Gefängnis, sondern auch um ausländerrechtliche Konsequenzen. Der Verteidiger des Kosovaren sagte, es gehe um dessen Existenz. Bei einer langjährigen Freiheitsstrafe habe er keine Chance, in der Schweiz bleiben zu können.
Der 30-jährige Kosovare, der gemäss Staatsanwaltschaft derjenige sein dürfte, der zugestochen hat, lebt im Kosovo. Er hatte sich 2009 illegal in der Schweiz aufgehalten und war nach dem tödlichen Vorfall von Hohenrain in seine Heimat gereist. Vernommen wurde er erst 2015, nachdem ihm die Schweiz freies Geleit zugesichert hatte.
Dank dem freien Geleit nahm der Beschuldigte auch am Prozess teil. Der Beschuldigte sei trotz des freien Geleit in seiner Freiheit stark eingeschränkt, denn es gebe noch immer einen internationalen Haftbefehl gegen ihn, sagte der Staatsanwalt.
Die Verteidiger der beiden Kosovaren beantragen für die ihren Mandanten zur Last gelegte Teilnahme an der tödlichen Auseinandersetzung Freisprüche. Der Anwalt des Mazedoniers fordert diesbezüglich eine Verurteilung wegen Raufhandels.
Der Staatsanwalt bekräftigte am Donnerstag, dass die drei Beschuldigten mit unbedingten Freiheitsstrafen zu bestrafen seien. Das Problem an diesem Prozess sei, dass die drei Beschuldigten der Meinung seien, sie hätten fast nichts getan, obwohl jemand zu Tode gekommen sei. (sda)