Kriminalgericht
Von der Haarpflege über Kokain zur Geldwäsche – Spanier drohen sieben Jahre Gefängnis

Ein 36-jähriger Mann hat als Mitglied einer Bande Kokainhandel im grossen Stil betrieben. Der Staatsanwalt beantragt eine mehrjährige Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweis.

Roger Rüegger
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Die Geschichte, in die der Beschuldigte involviert ist, kennen die Vorsitzenden des Luzerner Kriminalgerichts bestens. Der 36-jährige Spanier war Mitglied einer Bande, die Kokain im grossen Stil in die Schweiz einführte und hier verkaufte. Er ist bereits das sechste Mitglied der Bande, das auf dem Stuhl vor den Richtern Platz nehmen musste.

Die Luzerner Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, von Juli 2016 bis Februar 2018 den Transport und Import von rund 14,5 Kilogramm Kokaingemisch aus Amsterdam in die Schweiz organisiert und sich am Verkauf von rund 8 Kilogramm beteiligt zu haben. Zudem soll er grössere Geldbeträge bei diversen Abnehmern in der Schweiz abgeholt, verpackt und nach Amsterdam transportiert haben.

Weiter wird ihm angelastet, einen 38-jährigen Portugiesen als Drogenkurier ausgebildet zu haben, indem er mit ihm nach Holland fuhr und ihm dort vorgaukelte, sein Auto würde mit einem Kilogramm Kokain beladen. Im Glauben daran liess der Beschuldigte den «Lehrling» wieder zurück in die Schweiz fahren. Für diese Leerfahrten entlöhnte der Beschuldigte den Portugiesen mit rund 1000 Franken – und setzte ihn laut Anklage von da an als Kurier ein.

Anklage basiert auf dem Geständnis des Beschuldigten

Der Staatsanwalt beantragte für den Beschuldigten für mehrfache qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie bandenmässige Geldwäscherei eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren, eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken, bedingt auf zwei Jahre, und 15 Jahre Landesverweis. Der Beschuldigte hat seine Taten bei den Einvernahmen nicht bestritten, und auch bei der Verhandlung gab er die ihm vorgeworfenen Delikte zu. Die Anklage basiert denn auch auf seinen lückenlosen Geständnissen, wobei zu sagen ist, dass er keine Angaben über Personen machte, mit denen er in Holland in Kontakt stand.

Der Spanier hat sich im März 2018 aus dem Drogengeschäft verabschiedet, wie er betonte. «Ich habe eingesehen, dass dies nicht die Lösung ist, um meine offenen Rechnungen zu bezahlen», gab er als Grund an. Er habe mit einer früheren Partnerin in Spanien eine Firma im Bereich der Haarpflege gegründet. Das Geschäft sei aber nicht ins Rollen gekommen. In diesem Zusammenhang habe er festgestellt, dass in der Schweiz mit Beauty-Produkten mehr zu verdienen sei als in Spanien. Dann habe ihm eine Person ein Angebot gemacht, mit den Haarpflegemitteln gleichzeitig Drogen zu transportieren. So sei er in das Geschäft eingestiegen. Gemäss Anklage lag der durch den Drogenhandel erzielte Gewinn bei 63'000 Franken.

Den Schweizer Behörden übergeben

Gestützt auf einen internationalen Haftbefehl wurde der Beschuldigte am 12. Januar 2020 am Flughafen Schiphol in Amsterdam festgenommen, als er im Begriff war, nach Madrid zu fliegen. Im Juli 2020 wurde er den Schweizer Behörden übergeben. Seither befindet er sich im vorzeitigen Strafvollzug.

An der Verhandlung erlebte man einen freundlichen und gepflegten Mann, der auf die Fragen der Richter via Dolmetscherin bereitwillig antwortete. Auf die Frage, ob die Entlöhnung von 2000 Euro für den Transport eines Kilogramm Kokain das Risiko wert gewesen sei, antwortete er: «Nein, ich verliere viel Zeit, die ich lieber mit meiner Familie und mit Freunden verbringen würde.»

Der Beschuldigte konsumierte auch Kokain. Bis zu fünf Gramm pro Woche habe er genommen, sagt sein Verteidiger. Die Abhängigkeit und die Geldnot hätten sich hochgeschaukelt. Anders als der Staatsanwalt sieht er seinen Mandanten jedoch in einer niedrigen Hierarchie-Stufe. «Er war Geldtransporteur, der die Entlöhnung für die Fahrten mit den anderen Kurieren teilen musste.» Er habe zwar auf Wunsch seiner Lieferanten in Holland auch Geld in Drogen investiert, dies aber nur, um dadurch grössere Sicherheit des Transportes zu haben. Er beantrage, der Beschuldigte sei zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren zu verurteilen.

Mehrere Verhandlungen von Bandenmitgliedern

Zwei weitere Bandenmitglieder mussten sich am 15. und am 23. April 2021 an selber Stelle für ihre Delikte verantworten. Einer davon ist der 38-jährige Portugiese. Die Urteile stehen noch aus. Ein 33-jähriger Mann aus der Dominikanischen Republik, der ebenfalls zur Bande zählt, wurde am 27. Januar zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt, davon 12 Monate unbedingt. Die Staatsanwaltschaft beantragte für ihn eine Strafe von 4 Jahren.

Auch zwei Frauen waren Teil der Bande. Eine 47-jährige Schweizerin, die im Nahen Osten geboren wurde und eine Staatsangehörige der Dominikanischen Republik (37) wurden vom Kriminalgericht zu Freiheitsstrafen von zwei und drei Jahren verurteilt.